Tonnagesteuer – Gewinnermittlungsart in der Schifffahrt
Die Tonnagesteuer ist, anders als der Name vermuten lässt, keine Steuer-, sondern vielmehr eine Gewinnermittlungsart in der Schifffahrt. Diese wurde im Jahre 1999 im Zuge der neuen steuerlichen Förderung der deutschen Seeschifffahrt eingeführt und ist im § 5a des EStG beschrieben.
Gewinnermittlung zur Tonnagesteuer
Bei der Tonnagesteuer ist es möglich, die Steuerschuld nicht nach den tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen, sondern nach der Größe des jeweiligen Schiffes zu berechnen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen deutlich, da bei der Tonnagebesteuerung nur sehr geringe, pauschale Gewinne angenommen werden. Besonders lohnenswert war in den vergangenen Jahren auch die Wechseloption. So konnten neu gebaute Schiffe innerhalb der ersten drei Jahre von der “normalen” Gewinnermittlung zur Tonnagesteuer optieren. Dies brachte für die Anleger eines Schiffsfonds natürlich den Vorteil, dass der Anlage in den ersten drei Jahren entsprechend hohe Verluste zugeschrieben werden konnten.
Nach dem Wechsel zur Tonnagesteuer bleiben die Gewinne auch in einem geringen Maße, so dass auch hier keine hohen Steuerbeträge fällig werden. Allerdings ist ein Schifffonds nach der Optierung zur Tonnagesteuer auch für mindestens 10 Jahre an diese gebunden. Dann können auch Kosten wie die Reisekosten des Geschäftsführers zur Gesellschafterversammlung nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
Die Differenz zwischen Buchwert und Marktwert des Schiffes im Jahr vor dem Wechsel zur Tonnagesteuer muss als Rücklage eingestellt werden. Diese wird nach dem Wechsel zurück in die “normale” Gewinnermittlung wieder aufgelöst und unterliegt der Einkommenssteuer. Sie wird ebenfalls beim Verkauf des Schiffes aufgelöst. Während der Zeit der Tonnagebesteuerung ist aber auch weiterhin jederzeit der Verkauf des Schiffes oder der Austritt einzelner Kommanditisten möglich. Dadurch verringert sich aber auch die gebildete Rücklage.
Wie bereits kurz angerissen, brachte diese Steuerart der deutschen Seeschifffahrt in den letzten Jahren viele Anleger, die ihre Steuerschuld senken wollten. Doch eben nur in den letzten Jahren, denn seit diesem Jahr ist die “normale” Gewinnermittlung mit Option auf Wechsel zur Tonnagesteuer nicht mehr möglich. Dem entsprechend können auch keine hohen Verluste innerhalb der ersten Jahre mehr verrechnet werden. Die Tonnagesteuer ist übrigens nicht nur bei deutschen Schiffen möglich, sondern ebenfalls bei ausländischen. Das einzige, was hierfür zählt ist der Ausbau und der Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland.
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