Windparkfonds / Windkraftfonds

Geschlossene Windparkfonds – auch Windkraftfonds genannt – ermöglichen es Privatinvestoren sich schon ab überschaubaren Beteiligungssummen an Windparks unternehmerisch zu beteiligen. In der Vergangenheit minderte die Beteiligung an Windpark Fonds das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerbelastung des Anlegers. Mittlweile sind klare Renditekonzepte zu finden, welche sich auch ohne Steuerspareffekt rechnen. Informieren und Unterlagen anfordern: Aktuelle Windparkbeteiligungen im Überblick.

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Ein Windpark Fond errichtet mehrere Windkraftanlagen auf Grundstücken mit hoher Windausbeutewahrscheinlichkeit. Durch Windgutachten wird dabei die mögliche Windausbeute ermittelt, um eine betriebswirtschaftliche Planung der möglichen Kosten und der erzielbaren Erlöse vornehmen zu können. Im Gegensatz zu einzelnen Windkraftanlagen sind bei Fonds, welche einen Windpark finanzieren, bestimmte Effekte bei der Windausbeute zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Abschattungseffekte. Darunter versteht man die gegenseitige negative Beeinflussung von mehreren Windkraftanlagen.

Das zur Investition, also das zur Errichtung des Windparks notwendige Kapital, setzt sich meist aus zwei Quellen zusammen. Einerseits Fremdkapital, welches den überwiegenden Anteil darstellt, und andererseits Eigenkapital, welches über eine Fond-Windpark-Gesellschaft finanziert wird. Der Hauptanteil des Kapitals fließt in den Kauf und die Errichtung von Windkraftanlagen. Mit einem geringen Teil des Windkraftfonds-Kapitals werden weiche Kosten bezahlt, worunter z.B. die Eigenkapitalbeschaffungs-, Prospekterstellungs-, Gründungs- und Finanzierungskosten in der Bauphase fallen. Anleger sollten neben der Standortwahl gerade auch die Kostenstruktur bei der Auswahl des entsprechenden Windpark Fonds in ihr Kalkül mit einbeziehen.