Welche Merkmale weist die Gesellschaft als GmbH & Co. KG auf und welche Vorteile hat der geschlossene Fonds durch diese Gesellschaftsform?

Was ist charakteristisch für eine GmbH & Co. KG?

Viele geschlossene Fonds werden in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründet. Eine GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaftsform in Form einer Kommanditgesellschaft (KG), bei der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als persönlich haftender Gesellschaft vorhanden ist und keine natürliche Person, wie es bei einer KG ansonsten oftmals der Fall ist.

Hierzulande ist die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft die Sonderform einer Kommanditgesellschaft. Auch bei der GmbH & Co. KG muss es stets mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten geben. Der Komplementär ist in diesem Fall die GmbH, während es meistens so ist, dass die Gesellschafter der GmbH gleichzeitig die Kommanditisten der GmbH & Co. KG sind.

Ein Komplementär ist ein persönlich und uneingeschränkt haftender Gesellschafter, der gegenüber Gläubigern ohne Einschränkung mit seinem gesamten Kapital haften muss. Der Komplementär, also in diesem Fall die GmbH, hat zudem die Aufgabe, die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG zu übernehmen. Der Kommanditist wird auch als teilweise haftender Gesellschafter bezeichnet. Er haftet gegenüber den Gläubigern ausschließlich mit der getätigten Kapitaleinlage und nicht mit seinem sonstigen Vermögen.

Warum gründen sich die geschlossenen Fonds oft als GmbH & Co. KG?

Da sich viele geschlossene Fonds als GmbH & Co KG gründen muss man sich natürlich die Frage stellen, was die Vorteile der GmbH & Co. KG als Gesellschaftsform sind und warum sich viele geschlossene Fonds für diese Gesellschaftsform entscheiden.

Ein Hauptgrund, warum die GmbH & Co. KG auch bei geschlossenen Fonds zum Einsatz kommt ist, dass die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist, auch wenn der Komplementär der KG eigentlich uneingeschränkt haften muss. Durch eine Art „Trick“ – natürlich vollkommen legal – wird diese uneingeschränkte Haftung allerdings dadurch ausgeschaltet, dass der Komplementär eben eine GmbH und keine natürliche Person ist. Die GmbH haftet zwar in vollem Umfang mit ihrem Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter der GmbH jedoch nur mit ihrer Einlage. Insofern können alle an einer GmbH & Co. KG beteiligten Parteien/Personen nie mehr Kapital verlieren, als zuvor in die Gesellschaft eingebracht wurde. Für den Anteilsinhaber ist das sicherlich auch als ein genereller Vorteile von geschlossenen Fonds in dieser Rechtsform zu nennen.

Ein weiterer Vorteil der Rechtsform GmbH & Co. KG ist auch, dass es laut dem Personenhandelsgesetz eine recht hohe Gestaltungsfreiheit im Bezug auf die verfassten Gesellschaftsverträge gibt. Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft müssen hingegen deutlich engeren Gesetzesvorgaben einhalten. Der Vorteil des geschlossenen Fonds in dieser Rechtsform ist unter anderem die leichtere Kapitalbeschaffung. Generell ist es bei den geschlossenen Fonds übrigens so, dass Sie als Anleger eher selten Direktkommanditist werden. Meistens sieht die Konstruktion hingegen so aus, dass Sie nur indirekt Kommanditist werden, nämlich über einen Treuhänder.