Wie funktionieren geschlossene Fonds (AIF)  nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)? Was sind geschlossene Fonds (“Vermögensanlagen”) nach dem Vermögensanlagegesetzbuch (VermAnlG)?

Was ist ein geschlossener Fonds (AIF)?

Alternative Investmentfonds (AIF) sind nicht-börsenabhängige, unternehmerische Beteiligungen, die Anlegern die Möglichkeit bieten, in (Groß-)Projekte zu investieren und an den Erträgen zu partizipieren. Die Investitionsgegenstände der Beteiligungen sind vielfältig und reichen von klassischen Sachwerten wie Immobilien, Schiffen, Flugzeugen oder auch Containern bis hin zu Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen (Private Equity). Auch zahlreiche Projekte im Bereich der regenerativen Energien werden durch Kapital aus AIF finanziert, darunter Windparks, Wasserkraftanlagen und Solarparks.
Bei einem geschlossenen Fonds handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft, in die Anleger mit dem Einsatz ihres Kapitals investieren können, indem sie Anteile an der Gesellschaft zeichnen. Die Gesellschaft wird in der Regel als Kommanditgesellschaft (KG)  gegründet und der Anleger als Anteilsinhaber wird Mitgesellschafter (Kommanditist). Der Sinn und Zweck des geschlossenen Fonds besteht darin Kapital einzusammeln, mit Hilfe dessen ein bestimmtes Projekt finanziert werden kann. Dazu werden von vorne herein von der Anzahl her begrenzte Anteile ausgegeben, die der Anleger erwerben kann.

Wie funktioniert ein AIF?

AIF werden von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) angeboten. Die KVG ist für die Verwaltung des Vermögens verantwortlich und entscheidet darüber, wie das eingesammelte Anlegerkapital investiert wird. Ferner ist die KVG für das Risikomanagement verantwortlich. Unternehmen müssen ein Prüfverfahren durchlaufen, um von der als KVG BaFin zugelassen zu werden. Das Vermögen wird nicht in verbriefte Werte, sondern in reale Vermögensgegenstände investiert.
Die Mindestzeichnungssumme wird vom Initiator vorgegeben und liegt meist bei 5.000 bis 25.000 Euro zzgl. des branchenüblichen Agios. Diese „Gebühr“ beträgt in der Regel fünf Prozent der Zeichnungssumme.
Innerhalb eines bestimmen Zeitraumes sammelt der Vertrieb der Kapitalverwaltungsgesellschaft das für die Realisierung des Projekts erforderliche Kapital ein. Das gesamte Kapitalvolumen setzt sich aus Eigenkapital – also den Einlagen der privaten Anleger – und einem Fremdkapitalanteil zusammen. Viele AIF verzichten jedoch auf eine Bankenfinanzierung und sind als reine Eigenkapitalbeteiligungen konzipiert. Nachdem das geplante Platzierungsvolumen erreicht wurde, können keine neuen Anleger mehr einsteigen. Der Anleger ist für die im Prospekt vorgesehene Laufzeit an seine Beteiligung gebunden. Anteile, die vor Ablauf der abgegeben werden sollen, können nur über den so genannten Zweitmarkt, über Zweitmarktplattformen veräußert werden. Die Fondslaufzeit kann je nach Segment und Konzeption zwischen ca. vier Jahren und rund 30 Jahren betragen.
Alternative Investmentfonds zählen nicht zu den standardisierten Wertpapieren. Im Gegensatz zu einem festen Zinssatz werden vom Emittenten bestimmte Prognoseerwartungen für die geplante Laufzeit der Beteiligung angegeben. Die Höhe der zu erwartenden Auszahlungen, die Mindestzeichnungssumme sowie Angaben zum konkreten Investitionsobjekt, zum Standort und zur geplanten Investitionsquote sowie zu Chancen und Risiken der Beteiligung sind im Emissionsprospekt angegeben. Dieses Dokument muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Vertriebsstart freigegeben werden.

Im Gegensatz zum offenen Fonds erfolgt die Anteilsausgabe nur über einen bestimmten Platzierungszeitraum und wird anschließend eingestellt. Bevor Sie in geschlossene Fonds investieren, sollten Sie sich vor allem über die Vorteile geschlossener Fonds und auch über die Risiken geschlossener Fonds informieren. Als „geschlossen“ wird ein geschlossener Fonds übrigens deshalb bezeichnet, weil Anteile nur über einen bestimmten Zeitraum erworben werden können, während danach keine Investition mehr möglich ist.

Was sind Vermögensanlagen?

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf Beteiligungen nach dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG). Vermögensanlagen sind keine Wertpapiere oder Investmentfondsanteile. Es handelt sich bei Vermögensanlagen um Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte, Namensschuldverschreibungen und sonstige Anlagen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren.
Vermögensanlagen müssen eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs sowie eine ordentliche Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten vorsehen. Die Mindestlaufzeit hat eine doppelte Schutzwirkung: Zum einen erhält der Anbieter der Vermögensanlage eine zeitlich begrenzte stabile Finanzierungsgrundlage. Zum anderen werden die Anlegerinnen und Anleger gewarnt, dass ihre Vermögensanlage eine unternehmerische Investition ist, die eine gewisse Dauer in Anspruch nimmt. Beide Parteien sollten den Umfang der Verzinsung und Rückzahlung im Hinblick auf die Anlageziele und Anlagepolitik überprüfen.

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