Tonnagebesteuerung- Schiffsbeteiligung Steuer

Seit geraumer Zeit sind Schiffsbeteiligungen Kapitalanlagen, in die gerne und häufig investiert wird. Allerdings waren die Gewinne und die hierdurch zu entrichtende Steuer (Schiffsbeteiligung Steuer) immer relativ hoch, was dem Schiffsstandort Deutschland schadete.

Tonnagebesteuerung im Detail

Um die Schiffsbeteiligung in Deutschland nun wieder attraktiver für den Anleger zu gestalten, wurde im Jahre 1999 die Tonnagebesteuerung eingeführt. Diese besagt, dass sich der steuerlich zu berücksichtigende Gewinn nicht mehr nach dem Betriebsvermögensvergleich, sondern nach der Schiffsgröße und den Betriebstagen ermittelt. Also kann ein Schiff auch deutlich höhere Gewinne erzielen als hier tatsächlich abgerechnet werden.

Dabei kann die Schiffsbeteiligung auch die ersten beiden Jahre noch nach dem Betriebsvermögensvergleich abrechnen, um hier noch hohe Kosten geltend zu machen. Diese wirken sich wieder als steuerlicher Verlust für den einzelnen Anleger aus, der die Steuerzahlung an das Finanzamt minimiert. Wenn ab dem dritten Jahr zur Tonnagebesteuerung gewechselt wird, können allerdings keine Sonderausgaben wie Fremdfinanzierungskosten mehr berücksichtigt werden. Aber auch die Veräußerungsgewinne bei Verkauf des Schiffes sind dann in dieser Rechnung schon mit abgegolten.

Geringere Steuersätze

So entstehen sehr geringe Steuersätze für die einzelnen Anleger, da auch der nach Tonnagebesteuerung ermittelte Gewinn sehr gering ausfällt. Bei einer Beteiligungssumme von 100.000 Euro beispielsweise fallen oft nur 200 Euro Gewinn an, worauf auch lediglich 90 Euro Steuern gezahlt werden müssen. Somit eignet sich die Beteiligung an Schiffsreedereien, die mit der Tonnagebesteuerung arbeiten, insbesondere für Menschen, die nach Mitteln suchen, Steuern zu sparen.

Um jedoch die Tonnagebesteuerung, also die pauschalierte Gewinnermittlung anwenden zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören u. a. dass das Schiff im internationalen Verkehr zur Beförderung von Gütern oder Personen eingesetzt wird, dass die Geschäftsleitung und die Reederei des Schiffes ihren Sitz aber im Inland haben. Auch sollte das Schiff überwiegend in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen werden.

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