Rürup-Rente – Die so genannte Rürup Basisrente als steuerlich geförderte private Altersvorsorge
Als Rürup-Rente, oder als so genannte Basisrente wird in der Umgangssprache die seit dem Jahre 2005 bestehende private Altersvorsorge genannt, die steuerlich vom Staat subventioniert wird. Im Ergebnis stellt die Rürup-Rente eine kapitalgedeckte Altersvorsorge dar, die entgegen der gesetzlichen Rente nicht umlagenfinanziert ist.
Bei der Rürup-Rente gibt es kein Kapitalwahlrecht, das bedeutet, dass das angesparte Vermögen in der Auszahlphase als lebenslange Leibrente gezahlt wird und nicht in einer Summe ausgezahlt werden darf und kann.
Der Anleger einer Rüruprente kann mit staatlicher Unterstützung (Steuervorteile über Vorsorgeaufwendungen) eine zusätzliche Private Basisrente ansparen. Das Kapital, welches in der Rürup-Rente angespart worden ist, bleibt in der Ansparphase vor staatlichem Zugriff geschützt.
Auch im Falle einer Arbeitslosigkeit, oder längeren Arbeitslosigkeit im Sinne der Regelungen bezüglich des ALG II, wird das angesparte Vermögen in der Ansparphase nicht berücksichtigt. Die Rürup-Rente ist somit in der Ansparphase Hartz IV sicher.
Ebenso kann das Vermögen aus einer Rürup-Rente in der Ansparphase nicht gepfändet werden. Lediglich in der Auszahlphase könnte eine Pfändung innerhalb der gesetzlichen Grenzen erfolgen.
Vorrangig sollen mit der Rürup-Rente Selbständige und Freiberufler angesprochen werden, die aufgrund ihrer Einnahmen, eine relativ hohe Steuerlast zu tragen haben. Speziell auf den Umstand bezogen, dass es Selbständigen nicht möglich ist steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben, soll die Rüruprente diesen Misstand beheben. Aber auch Angestellte und Beamte mit hohem Einkommen können in die Rürup-Rente investieren und die steuerlichen Vorteile nutzen.