Schiffsbeteiligung – Schiffsbeteiligungskonzepte im Portrait
Doch bei der Wahl der geeigneten Schiffsbeteiligung ist es wichtig, die einzelnen Modelle miteinander zu vergleichen. So sind nur angenommene Gewinnberechnungen für eine langfristige Anlage in eine Schiffsbeteiligung selten ausreichend, um sich ein Bild hierüber zu verschaffen. Wichtiger sind tatsächlich bestehende Verträge, die eine langfristige Auslastung des Schiffes belegen. Die Gewinne einer Schiffsbeteiligung errechnen sich aus deren Chartereinnahmen. Dies sind die Einnahmen, die bei Vermietung des Schiffes anfallen. Die Charterraten werden jedoch grundsätzlich in US-Dollar abgerechnet, so dass hier immer ein gewisses Währungskursrisiko besteht.
Günstig sind hier also Schifffonds, die bereits feste Zeitcharterverträge besitzen. Diese sollten bereits bei der Anlage in eine Schiffsbeteiligung vorliegen und möglichst lange laufen. Außerdem ist auf die jeweilige Charterrate zu achten – sind diese im Allgemeinen gerade sehr niedrig, werden auch die Zeitcharterverträge mit niedrigen Charterraten abgeschlossen. Der Nachteil besteht dann darin, dass auch bei steigenden Charterraten auf dem freien Markt eine Bindung an die einst geschlossenen Preise auf Grundlage des Zeitchartervertrages besteht. Dies kann aber auch zum Vorteil werden: Denn wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hohe Charterraten herrschten, können diese während der jeweiligen Vertragslaufzeit auch nicht nach unten korrigiert werden. So entsteht ein höherer Gewinn, der natürlich den einzelnen Anlegern zugute kommt. Auch beim Verkauf des Schiffes fällt noch einmal ein satter Veräußerungsgewinn an. Denn die Schiffe dieser Schifffonds werden meist 12 Jahre lang degressiv abgeschrieben, so dass deren Buchwert oft deutlich unter dem zu erzielenden Verkaufserlös liegt.
Schiffsbeteiligungen als Steuersparmodelle – Steuern sparen mit Schiffsbeteiligungen
Bei einer Erbschaft oder Schenkung eines Anteiles an einer Schiffsbeteiligung lassen sich ebenfalls oft Steuern sparen. Hier wird der Freibetrag des Erblassers oder Schenkers zzgl. einem weiteren Abschlag des Wertes zzgl. dem Freibetrag des Erben oder Beschenkten angerechnet. Im besten Fall sind hier keinerlei Erbschafts- oder Schenkungssteuern zu zahlen.
In einigen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass eine negative Steuerschuld entsteht. So lassen sich teils erhebliche Steuern sparen, wenn man eine Schiffsbeteiligung verschenkt, anstelle eines Aktien- oder Wertpapierpaketes. Allerdings gilt dies nur für einige Schiffsbeteiligungen, so dass hier vorab der Rat eines Steuerberaters, besser noch eines Anwaltes, der sich auf Erb- und Schenkungsrecht spezialisiert hat, eingeholt werden sollte.
Natürlich birgt die Schiffsbeteiligung auch Risiken und nicht nur Vorteile. Zu diesen gehören evtl. nicht ausgelastete Schiffe, die keine Einnahmen erzielen, starke Kursschwankungen des US-Dollars zum Euro oder auch niedrigere Verkaufserlöse als angenommen. Doch in Anbetracht dessen, dass der Markt für Containerschiffe stetig wächst, ist die Schiffsbeteiligung trotzdem eine sinnvolle und rentable Anlageform. Wer sich, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig von seinem Anteil trennen muss, kann dies natürlich tun. Eine Kündigung oder Übertragung des Anteils ist jederzeit möglich, wobei jedoch die Fristen lt. Emissionsprospekt eingehalten werden müssen. Allerdings ist hier häufig mit Abschlägen zu rechnen, so dass im schlimmsten Falle sogar ein Verlust entstehen kann. Da dies jedoch nahezu bei jeder Fondsbeteiligung der Fall ist, kann man diesem evtl. Verlust weniger Beachtung schenken.
Schiffsbeteiligungen – Schiffsbeteiligung an gebrauchten Schiffen
Seit einiger Zeit sind auch Schiffsbeteiligungen gebrauchter Schiffe auf dem Markt. Diese profitieren von den oft niedrigeren Kaufpreisen und können schon Zeitcharterverträge vorweisen, da evtl. eine Reederei ihren Vertrag mit genau diesem Schiff verlängern möchte. Oft sind diese Schiffe dann bereits um die 12 bis 15 Jahre alt, aber auch so gut gepflegt und gewartet, dass ein Betrieb des Schiffes ohne weiteres noch bis zu dessen 30. Geburtstag möglich ist.
Einige dieser Beteiligungen bieten sogar den Vorteil, dass die bisherigen Eigner auf sämtliche Einnahmen aus dem Schiff verzichten, um die Ausschüttungen an die Kommanditisten zu sichern. Das heißt, erwirtschaftet der Betrieb des Schiffes nicht ausreichend Gewinne, um auch die Einnahmen des Eigners abzudecken, verzichtet er auf diese. So wird ein ganz besonders großer Vertrauensbonus geschenkt, der viele Anleger zur Beteiligung bewegen soll.
Aktuelle Schiffsbeteiligungen im Überblick
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