Ausschüttung bei Schiffsfonds

Die Risiken bei einem Schiffsfonds sind sehr hoch und daher ist diese Anlageform nur etwas für risikofreudige Anleger. Grundsätzlich hat der Anleger in einem Schiffsfonds keinen Anspruch auf eine feste Verzinsung seiner Einlage, ebenso gibt es keinen festen Rückzahlungstermin. Die Investoren werden allerdings als Gegenleistung an den wirtschaftlichen Ergebnissen beteiligt. Zudem haben die Investoren einen Anspruch auf einen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben, wobei die Einzelheiten hierbei jeweils im Gesellschaftsvertrag geregelt sind.

Die Fondsgesellschaft ermittelt zur Gewinnausschüttung das steuerliche Ergebnis und verteilt es rechnerisch auf die verschiedenen Anleger. Im Rahmen ihrer Einkommenstuer sind die Anleger für die Gewinneinkünfte steuerpflichtig, nicht aber das Unternehmen. Das steuerliche Ergebnis ist hierbei von der Höhe der Ausschüttungen völlig unabhängig. Sofern die Gesellschaft nachhaltig und selbständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, trägt sie auch das Kostenrisiko aus dem Schiffsbetrieb. In diesem Fall erzielen die Gesellschafter des Schiffsfonds auch Einkünfte.

Der steuerliche Gewinn kann pauschal nach der Nettoraumzahl des Schiffes ermittelt werden. Diese pauschalisierte Gewinnermittlung wird Tonnagesteuer genannt und erfolgt nach den Bestimmungen des § 5 EStG. Um eine solche Besteuerung vornehmen zu können, muss die Fondsgesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen und das Schiff muss sich im internationalen Verkehr bewegen. Des Weiteren muss hierfür die Bereederung im Inland erfolgen und die Geschäftsleitung der Fondsgesellschaft muss ihren Sitz im Inland haben. Zudem muss das Schiff in ein deutsches Register eingetragen sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Fondsgesellschaft zehn Jahre lang an diesen Antrag gebunden.

Die Gewinne der Gesellschaft sind durch die Tonnagesteuer geringer und völlig unabhängig von der tatsächlichen Gewinn- und  Verlustsituation. Für die Anleger führt so die Tonnagebesteuerung zu einem geringen steuerpflichtigen Gewinn aus der Beteiligung. Die Höhe beträgt jährlich 0,1 bis 0,4 Prozent, bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital. Mit der Tonnagesteuer sind spätere Gewinne aus dem Verkauf des Schiffes abgegolten, denn die zweite “Einnahme-Möglichkeit” mit einem Schiffsfonds ist bei der Veräußerung des Schiffs, denn in der Regel wird nach einigen Jahren das Schiff veräußert und der daraus resultierende Gewinn anteilig an die Anleger verteilt.

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