Auf das erhöhte Risiko der Blindpool Fonds achten

Was ist unter dem Blindpool zu verstehen?

Geschlossene Fonds lassen sich nach verschiedenen Kriterien in Gruppen einteilen. In vielen Fällen ist im Verkaufsprospekt oder spätestens im Platzierungsangebot zumindest in Teilen genannt, in welche Objekte der Fonds im Detail investieren wird. So wird zum Beispiel bei einem geschlossenen Immobilienfonds gegenüber dem Anleger veröffentlicht, in welche Immobilie genau investiert wird, also worum es sich bei dem Objekt genau handelt, wo das Objekt sich befindet (Standort) usw…

Der Vorteil für den Anleger besteht bei dieser präzisen Nennung der Investitionsobjekte darin, dass er die Möglichkeit hat selbst zu „überprüfen“ oder sich zumindest ein Bild davon machen kann, was von dem jeweiligen Objekt zu halten ist und wie rentabel das Investment möglicherweise sein kann.

Heute gibt es allerdings immer mehr geschlossene Fonds, die dem Anleger gegenüber keine Nennung des konkreten Investitionszieles vornehmen. Das geschieht meistens aus dem Grund, weil die Gesellschaft selbst noch nicht weiß, in welchen Sachwert/welches Objekt das gesammelte Kapital letztendlich investiert werden soll. Und genau diese Situation, in der der Anleger also nicht weiß, worin der Fonds im Detail investieren wird, bezeichnet man als Blindpool.

Welche Chancen und Risiken beinhaltet der Blindpool?

Der Anleger muss also bei einem Blindpool-Fonds bzw. beim Blindpool als Eigenschaft des geschlossenen Fonds in dem Sinne „blind“ investieren, als dass das konkrete Investitionsziel nicht bekannt ist. Der Anleger weiß zwar bei einem geschlossenen Immobilienfonds als Blindpool-Fonds, dass die Gesellschaft in eine oder mehrere Immobilien investieren wird.

Er weiß aber nicht, ob es sich dabei um ein Bürogebäude in München oder um ein Einkaufscenter in Hamburg handeln wird. Diese „Ungewissheit“ stellt für jeden Anleger natürlich einen Nachteil und damit verbundenen auch ein höheres Anlagerisiko dar. Denn Sie können nun als Anleger in keiner Weise beurteilen, ob die geplante Investition „sinnvoll“ ist oder die Ertragschancen gut sind.

Insofern müssen Anleger der Fondsgesellschaft bzw. den Managern/Geschäftsführern ganz besonders vertrauen, dass diese die „richtig“ Auswahl treffen. Zwar wird natürlich sobald das jeweilige Investitionsobjekt bekannt ist eine Mitteilung an die Anleger gegeben, aber dann ist es im Prinzip für den Anleger erst einmal aufgrund der Mindesthaltedauer der Anteile „zu spät“. Denn ein vorzeitiger Verkauf ist dann nur noch über den Zweitmarkt möglich, falls Sie zum Beispiel nach der erhaltenen Information darüber, in welches Objekt genau investiert wurden, größere Zweifel an dieser Investition haben.

Als Fazit ist daher festzuhalten, dass der Blindpool für den Anleger sicherlich ein Risiko beim geschlossenen Fonds darstellt. Wenn überhaupt, dann hat nur der Initiator einen Vorteil durch den Blindpool, denn er muss sich vor dem Erhalt des Kapitals noch nicht auf ein konkretes Investitionsziel festgelegt haben und bleibt in dieser Hinsicht flexibel.