Förderung der Rüruprente

Mittlerweile ist der Markt für private Altersvorsorge in Deutschland stark gewachsen. Dennoch gibt es bei vielen Menschen noch erheblichen Informationsbedarf. Dieser Artikel hat sich daher das zum Ziel gesetzt, die Rüruprente in ihrer Funktionsweise zu skizzieren und wesentliche Charakteristika kurz darzustellen.

Die Rüruprente ist eine kapitalgedeckte Leibrente. Der Sparer spart regelmäßig in einen Rürup-Rente Vertrag und erhält im Alter eine lebenslange Rente ausbezahlt. Der Staat unterstützt das Sparen: Die Förderung der Rüruprente erfolgt im Wesentlichen durch steuerliche Vorteile. Die Rürup-Rente Beiträge können als so genannte „Rürup-Rente Sonderausgaben“ geltend gemacht werden.

Im Jahr 2008 sind die Rürup-Rente Beiträge mit 66% absetzbar, wobei der Anteil sich jährlich um zwei Prozentpunkte auf schließlich Hundert Prozent in der Zukunft erhöht. Der Maximalbetrag in steuerlicher Hinsicht liegt bei 20.000 € bei Ledigen bzw. 40.000 € bei Verheirateten jährlich. Förderungsfähige Rürup-Rente Produkte sind bei einem Rürup Vertrag traditionelle sowie fondsgebundene Rentenversicherungen, aber auch britische Lebensversicherungen sowie Fondssparpläne.

Aber neben der steuerlichen Vorteile bietet die Rüruprente noch weitere Vorteile, insbesondere dann, wenn es dem Vertragsinhaber wirtschaftlich einmal nicht so gut geht: In der Ansparphase besteht Pfändungssicherheit bzgl. Der einbezahlten Beträge, auch im Rahmen einer Vermögensanrechnung bei einem Antrag auf ALG II kann auf das Vermögen einer Rüruprente nicht zugegriffen werden.

Dennoch sollen auch die Nachteile dieser Form der Altersvorsorge nicht verschwiegen werden: Da es sich um eine Leibrente handelt, sind die angesparten Vermögenswerte nicht vererbbar. Stirbt der Vertragsinhaber also, verfallen auch weitere Ansprüche. Es kann aber eine Hinterbliebenen Versicherung abgeschlossen werden. Anders als andere Vermögensgegenstände kann man einen Rürup-Vertrag auch nicht beleihen oder verpfänden, es handelt sich also um eine illiquide Anlage.

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Beim Rürup-Rente Vergleich sollten Sie nicht nur die in Aussicht gestellte Rente als Entscheidungskriterium wählen. Viele weitere Kriterien, wie z. B. die Flexibilität sollten berücksichtigt werden.