Riester-Rente Zulagenantrag

Um in den jährlichen Genuss der Riester-Rente-Zulage zu kommen, ist es notwendig diese per Riester-Zulagenantrag zu beantragen. Seit 2005 ist dies über den so genannten Dauerzulagenantrag schnell und einfach möglich. Einige Tipps und Tricks sollten jedoch beachtet werden.

Wie funktioniert der Dauerzulagenantrag?

Der Dauerzulagenantrag wird von dem Unternehmen zur Verfügung gestellt, das den Riester-Vertrag des Kunden führt. In dem Antrag vermerkt man neben den persönlichen Daten seine Sozialversicherungsnummer und ob Kinder vorhanden sind für die man die Kinderzulage erhalten möchte. Der Riester-Anbieter wird gleichzeitig mit dem Dauerzulagenantrag ermächtigt für den Kunden jährlich die Riester-Zulage bei der Riester-Zulagenstelle zu beantragen. Eine formale Prüfung, ob der Kunde die Voraussetzungen erfüllt hat, um eine Zulage zu erhalten, wird seitens des Anbieters nicht vorgenommen, da ihm die benötigten Daten nicht bekannt sind.

Die Riester-Zulagenstelle hingegen hat diese Daten, da sie Zugriff auf die Sozialversicherungs- und Steuerdaten hat. Sie prüft, ob der Riester-Kunde direkt oder indirekt förderberechtigt ist, ob mindestens 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres investiert wurde etc. Sind die Bedingungen erfüllt, wird die via Riester-Zulagenantrag beantragten Zulagen dem Riester-Vertrag des Kunden gutgeschrieben.

Rechtzeitig Riester-Rente-Dauerzulagenantrag stellen

Damit man nicht vergisst die Riester-Zulage zu beantragen, empfiehlt es sich direkt bei Abschluss eines Riester-Vertrages den Riester-Zulagenantrag mit einzureichen. Von nun an wird der Riester-Anbieter für den Kunden die Zulagen beantragen.

Sollte man es versäumt haben seine Zulagen zu beantragen, kann man dies auch noch bis zu zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres für das die Zulage beantragt wurde, nachholen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf die Riester-Zulage für dieses Kalenderjahr.

Auch nach Stellung des Riester-Zulagenantrages wachsam sein

Sollte man nicht den maximal geförderten Jahresbeitrag von 2.100 € in die Riester-Rente investieren, sollte man regelmäßig prüfen inwieweit der eingezahlte Beitrag ausreicht, um die volle Zulage zu erhalten: Investiert man weniger als 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres erhält man auch nur anteilig die Zulagen. Bei jeder Einkommensschwankung sollte man daher den Beitrag seines Riester-Vertrages prüfen.

Wenn man Nachwuchs erhält, sollte man ebenfalls aktiv werden: Der Riester-Anbieter muss über den Zuwachs informiert werden damit er zukünftig auch die Kinderzulage via Dauerzulagenantrag beantragt.

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