Auszahlungsmöglichkeiten der Riester-Rente
Grundsätzlich wird die Riester-Rente in Form einer lebenslangen Rente ab dem 60., spätestens mit dem 67. Lebensjahr ausbezahlt. Die ausbezahlte Riester-Rente unterliegt dann voll dem persönlichen Steuersatz. Zum Rentenbeginn hat man die Option einmalig bis zu 30% des angesparten Guthabens förderunschädlich zu entnehmen. Es gibt auch andere Formen / Gründe für eine Auszahlung der Riester-Rente. Wie sich diese Auszahlungsformen steuerlich und in Bezug auf die Riester-Förderung auswirken, wird nachfolgend erläutert:
Die neuste Form der Riester-Rente (mit dem Eigenheimrentengesetz eingeführt: Wohn-Riester) bietet noch die Möglichkeit das Guthaben für die Eigenheimfinanzierung zu nutzen.
(Förder-) Schädliche Verwendung der Riester-Rente
Möchte man sich nicht die Riester-Rente als lebenslange Rente ausbezahlen lassen, sondern entweder zum Rentenbeginn mehr als 30% des angesparten Guthabens oder vor Rentenbeginn eine Entnahme tätigen, spricht man von einer schädlichen Verwendung. Eine schädliche Verwendung hat zur Folge, dass die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.
Sollte man die Beiträge für die Riester-Rente nicht mehr aufwenden können / wollen, empfiehlt es sich daher eher den Vertrag beitragsfrei zu stellen und bis zum Rentenbeginn ruhen zu lassen. So spart man die Rückzahlung der staatlichen Förderung.
Riester-Rente-Auszahlung nur ins EU Ausland förderunschädlich
Im Oktober 2009 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die erhaltende Riester-Förderung nicht zurückgezahlt werden muss, wenn man im Rentenalter statt in Deutschland in einem anderen EU-Land wohnt. Wer aber seinen Hauptwohnsitz außerhalb der EU verlegt, muss ganz gewiss alle Zulagen und Steuervorteile die er in Anspruch genommen hat zurückzahlen. Dabei zweigt der Anbieter in der Auszahlungsphase pro Rente immer 15 Prozent ab, solange bis die Zulagenstelle wieder alles zurück hat. Zinserträge bleiben jedoch unangetastet.
Riester-Rente kann sich trotz schädlicher Verwendung lohnen
Während der kompletten Ansparphase bis zum Auszahlungszeitpunkt ist die Riester-Rente von der Besteuerung „befreit“. Dies ist ein großer Vorteil im Vergleich zu einem Sparplan bei dem eine Besteuerung immer zum Zuflusszeitpunkt stattfindet. Für regelmäßige Erträge, wie Zins- und Dividendenzahlungen bedeutet dies, dass die Besteuerung umgehend vorgenommen wird und so der Zinseszinseffekt verloren geht.
Ein weiterer Vorteil ist, dass man zwar bei einer förderschädlichen Auszahlung der Riester-Rente Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen muss, die Rendite, die die Anlage der Zulagen und Steuervorteile erzielt hat, behalten darf. Der Riester-Fondssparplan hat sich daher im Vergleich zum regulären Fondssparplan als Renditeturbo bewiesen. Auch im Vergleich zu anderen Riester-Anlageformen hat er die Nase vorn.
Bei einer schädlichen Verwendung der Riester-Rente greift die Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz von 25%.
Was passiert mit der Riester-Rente im Todesfall?
Je nachdem für welche Art der Riester-Rente man sich entschieden hat, wann der Todesfall eintritt und wer die Todesfallleistung erhalten soll, gibt es unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Besteuerung, Rückzahlung der staatlichen Förderung und ob es generell eine Todesfallleistung gibt. Im Falle eines Riester Fondssparplanes fällt das noch zur Verfügung stehende Vermögen in die Erbmasse. Eheleute können nach dem Tod des Partners das Restkapital aus dessen Riester-Vertrag auf ihren eigenen Riester-Vertrag übertragen. Wenn der Ehepartner noch keinen Riester vertrag hatte kann er im Jahr des Todesfalles sogar noch einen Zulagenvertrag nachträglich abschließen.
Sparvermögen zu niedrig: Abfindung bei Minirente
Sollten Riester Sparer in einem Riester Vertrag so wenig angespart haben, dass diese nur mit einer Minirente im Monat rechnen können, dürfen sie das Kapital auf einen Schlag entnehmen. Zulagen und Steuervorteile können Anleger in diesem Fall behalten. Die Auszahlung gilt allerdings als steuerlichpflichtiges Einkommen.
Die Grenzen für die Möglichkeit einer Abfindung (Geringfügigkeitsgrenze) werden jährlich neu nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches VI festgelegt. Für das Jahr 2010 lag die Grenze bei monatlich 25,55 Euro. Diese Regelung gilt für gesamt Deutschland.
Für diejenigen die derzeit in den Genuss der Auszahlung ihrer Riester Rente kommen, sind Abfindungen wegen der kurzen Vertragslaufzeit keine Seltenheit. In Zukunft davon auch betroffen sind Riester-Renter, die ihren Vertrag in der Vergangenheit einmal oder sogar mehrmals wechselten und ihr Angespartes beim Alten Anbieter stehen ließen. Schlossen sie jeweils bei unterschiedlichen Unternehmen ab, können sie Abfindungen aus mehreren Verträgen parallel einstreichen. Zusammengerechnet werden nur bestehende Riester Verträge beim selben Anbieter.
Für die Errechnung der Abfindungsgrenze wird das komplette für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehende Vermögen zugrunde gelegt. Die zulässigen 30 Prozent Kapital zu entnehmen, um dann eine Abfindung zu erreichen, funktioniert also nicht. Anleger die eine Abfindung nicht wollen können dies im Zuge einer Sonderzahlung erreichen.
Fazit: Auszahlung der Riester-Rente
Die Riester-Rente bietet viele Möglichkeiten der Auszahlung an. Auch wenn es sich um eine förderschädliche Auszahlung handelt, muss dies im Vergleich zu anderen Anlageformen nicht immer nachteilig sein. Die flexibelsten Auszahlungsoptionen – insbesondere im Todesfall – bietet meist ein Riester-Fondssparplan. Außerdem ist er hinsic