1.000 € Riester-Rente für Angestellte

Angestellte stehen im Fokus der Riester-Rente: Sie sollen diese Form der privaten Altersvorsorge nutzen, um ihre Versorgungslücke, die durch die Reduzierung der gesetzlichen Rente entsteht, zu decken. Um den Abschluss schmackhaft zu machen, bietet Vater Staat daher eine attraktive Förderung für Angestellte im Rahmen der Riester-Rente.

Die Förderung der Riester-Rente für Angestellte im Überblick

Die Riester-Förderung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Zum einen erhält man eine jährliche Zulage. Neben der Grundzulage erhält man zusätzlich eine Kinderzulage, was die Riester-Rente besonders für kinderreiche Haushalte und Familien attraktiv macht.

Zusätzlich zu den Zulagen erhalten Angestellte – in Abhängigkeit ihres zu versteuernden Einkommens eine Steuererstattung:

Beiträge, die in die Riester-Rente investiert werden, können vollständig steuerlich geltend gemacht werden und zwar bis zu einer Höhe von 2.100 € (bzw. 4.200 € bei Verheirateten) pro Jahr. Lediglich die Zulagen, die in dem Jahr in den Vertrag geflossen sind, werden von der Steuererstattung abgezogen.

Als Faustregel gilt, dass die Förderquote der Riester-Rente ungefähr immer mindestens so hoch wie der persönliche Steuersatz ist. Liegt der persönliche Steuersatz beispielsweise bei 30%, erhält man in Regel eine Förderquote von 30% oder mehr.

Dies bedeutet, dass von 1.000 €, die in die Riester-Rente als private Altersvorsorge investiert werden, lediglich 700 € aus eigener Tasche aufgebracht werden müssen. 300 € steuert der Staat in Form von Zulagen und Steuererstattungen bei.

Ihre persönliche Förderquote inklusive Steuerersparnis können Sie anhand des Riester-Angebotsrechners innerhalb von zwei Minuten ermitteln:

 

Welche Riester-Rente sollten Besserverdienende wählen?

Es gibt mehrere Arten der Riester-Rente, die unterschiedliche Vor- und Nachteile haben. Wir haben die unterschiedlichen Arten der Riester-Rente gegenübergestellt und verglichen.

AVWL statt VL für Angestellte

Ein zusätzliches Bonbon für Angestellte hat der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Riester-Rente in Form von Altersvorsorgewirksame Leistungen, kurz AVWL, geschaffen: Arbeitnehmer haben – sofern der Arbeitgeber zustimmt – die Möglichkeit ihre Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in eine Riester-Rente fließen zu lassen. Dies nennt man dann AVWL.

Der Vorteil für den Angestellten: Aufgrund der niedrigen Einkommensgrenzen erhalten die wenigsten Arbeitnehmer noch eine VL-Förderung. Wird die monatliche VL hingegen in AVWL umgewandelt, sichert man sich so die attraktive Riester-Förderung. Zudem fließt so schon einmal ein Grundbetrag in die Riester-Rente, den man nach eigenem Ermessen aufstocken kann. Immer mehr Angestellte wandeln daher ihre VL in die riestergeförderte AVWL um.