Was passiert mit der Riester-Rente im Todesfall?

Grundsätzlich ist das Guthaben der Riester-Rente vererbbar. Allerdings gibt es hinsichtlich des Hinterbliebenenschutzes erhebliche Unterschiede in Abhängigkeit des Riester-Anbieters, den Zeitpunkt des Todes und an wen die Riester-Rente vererbt werden soll. Es lohnt sich im Interesse der Hinterbliebenen genauer zu prüfen was im Todesfall passiert.

Nur Ehegatten können Riester-Guthaben förderunschädlich erben

Verstirbt der Riester-Kunde, kann das angesparte Riester-Guthaben auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. In diesem Fall können die erhaltenen Riester-Zulagen und Steuererstattungen behalten werden.

Zu beachten ist jedoch, dass es spätestens ab dem 60. Lebensjahr nicht mehr möglich ist einen neuen Riester-Vertrag abzuschließen. Soll das Riester-Guthaben im Todesfall übertragen werden, sollte der Empfänger also jünger als 60 sein, um einen neuen Vertrag abzuschließen oder bereits einen Riester-Vertrag besitzen.

Soll das angesparte Guthaben der Riester-Rente an eine andere Person vererbt werden oder nicht in den Riester-Vertrag des Ehepartners fließen, muss die volle Riester-Förderung zurückbezahlt werden. Achtung: Viele Riester-Rente-Angebote sehen lediglich eine förderunschädliche Übertragung des Guthabens auf den Riester-Vertrag des Ehepartners vor. Insbesondere bei Riester-Versicherungen gehen alle anderen Hinterbliebenen oftmals leer aus.

Zeitpunkt des Todesfalls entscheidet über Vererbung des Riester-Rente-Guthabens

Bei Riester-Rentenversicherungen kann oftmals eine Rentengarantiezeit von 5 bis 20 Jahren vereinbart werden. Verstirbt die versicherte Person, erhaltenen die Hinterbliebenen für den vereinbarten Garantiezeitraum eine Rente gezahlt. Tritt der Todesfall nach Rentenbeginn ein, ist jedoch zu beachten, dass der Zeitraum in dem der „Riester-Rentner“ bereits Rente bezogen hat, verrechnet wird.

Ein Beispiel: Ist eine Rentengarantiezeit von 5 Jahren vereinbart und der Riester-Vertragsinhaber verstirbt nach 3 Jahren, erhaltenen die Hinterbliebenen nur noch für 2 Jahre eine Rente ausbezahlt – kein gutes Geschäft, wenn man viele Jahrzehnte Beiträge in die Riester-Rente eingezahlt hat. Ein klarer Minuspunkt für eine Riester-Rentenversicherung.

Deutlich besser sieht der Hinterbliebenenschutz bei den meisten Riester-Fondssparplänen aus: Bei der DWS Riester-Rente Premium als Beispiel erhalten die Hinterbliebenen das angesparte Riester-Fondsguthaben ausbezahlt. Verstirbt der Vertragsinhaber zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr erbt man das noch vorhandene Fondsguthaben, das noch nicht durch Rentenzahlungen aufgebraucht wurde. Lediglich, wenn der Todesfall erst nach dem 85. Lebensjahr eintritt, gibt es keine Hinterbliebenenleistung mehr.

Besonderheiten hinsichtlich Wohn-Riester und Todesfall

Seit Einführung der Eigenheimrente, auch als Wohn-Riester bekannt, ist es nun auch möglich die Riester-Förderung für die Finanzierung des Eigenheims zu nutzen. Hier gibt es einige Besonderheiten was die Regelung in Punkto Wohn-Riester & Todesfall angeht zu beachten.

Fazit: Riester-Rente Fondssparpläne bieten besten Schutz im Todesfall

Die Todesfallregelung ist bei Riester-Fondssparplänen meist deutlich attraktiver als bei einer Riester-Rentenversicherung. Auch sonst überzeugen Riester-Fondssparpläne als attraktive und renditestärkste Form der Riester-Rente.
Im Riester-Rente-Vergleich erfahren sie genau die Stärken und Schwächen der einzelnen Riester-Produkte. Laut Focus Money ist der beste Riester-Fondssparplan die DWS RiesterRente Premium.