Riester-Rente Überzahlung im Zeichen der Abgeltungssteuer ab 2009
Im Zeichen der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009 muss jeder Kapitalanleger neue Strategien entwickeln, um unnötige Abgeltungssteuer Zahlungen zu vermeiden. Eine Möglichkeit stellt die so genannte Riester-Rente Überzahlung – auch überriestern genannt – dar. Von einer Riester-Rente Überzahlung spricht man, wenn der Anleger einer Riester-Rente mehr als den maximal steuerlich geförderten Jahresbeitrag von 2.100,- Euro in seinen Riester-Rente Vertrag einzahlt oder wenn eine nicht förderberechtigte Person in einen Riester-Vertrag einzahlt.
Die Riester-Rente Überzahlung wirkt der neuen Abgeltungssteuer entgegen. Der Abgeltungssteuersatz wird als pauschaler Steuersatz von 25% (plus Solidarzuschlag und Kirchensteuer) von der Bank direkt einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Einzahlungen in die Riester-Rente sind von den neuen Abgeltungssteuer Regelungen ausgenommen. Auch Riester-Rente Überzahlungen werden privilegiert behandelt und unterliegen nicht den Regelungen der Abgeltungssteuer.
Die Riester Rente Überzahlung als Optimierungsmodell im Zeichen der Abgeltungssteuer nutzen
Die so genannte Riester-Rente Überzahlung ist im Zeichen der ab dem 01.01.2009 geltenden Abgeltungssteuer zu empfehlen. Zuzahlungen in die staatlich geförderte Riester Rente über die maximal förderungsberechtigte Grenze von 2.100,- Euro werden hinsichtlich der Ablaufleistungen differenziert behandelt.
In jedem Fall werden Steuerzahlungen erst zum Auszahlungszeitpunkt fällig, was einen nicht unerheblichen Steuerstundungseffekt nach sich zieht und über den Zinseszinseffekt hinaus damit einen weiteren wesentlichen Vorteil darstellt.
Weist der Riester Rente Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren auf und wird erst mit dem 60.Lebensjahr ausgezahlt, dann werden die Einmalauszahlungen analog einer Lebensversicherung behandelt. Dies bedeutet dass die Ablaufleistungen, die aus einer Riester Rente Überzahlung resultieren, einer Besteuerung des hälftigen Unterschiedsbetrages zwischen Ein- und Auszahlungen bei Heranziehung des persönlichen Steuersatzes unterliegen. Dieser persönliche Steuersatz ist im Alter meist wesentlich geringer als zu Erwerbszeiten und bei hälftiger Besteuerung immer unter dem Abgeltungssteuersatz.
Lässt man sich das Überzahlungs-Guthaben verrenten, ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. Bei Beginn der Rentenzahlung im Alter von 65 Jahren muss dann Beispielsweise nur 18% der Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Das Abgeltungssteuer Optimierungsmodell durch Riester-Rente Überzahlungen hat weiterhin den Vorteil, dass auch während der Einzahlungsphase die durch die Riester Rente Überzahlung eingezahlten Beiträge förderunschädlich aus dem Riester Rente Vertrag entnommen werden können.
Abgeltungssteuer vermeiden – Riester-Rente Überzahlung als Optimierungschance nutzen
Vermeiden Sie unnötige Zahlungen im Zeichen der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009. Nutzen Sie verschiedene Abgeltungssteuer Optimierungsmöglichkeiten und testen Sie selbst! Nutzen Sie unseren Abgeltungssteuer Rechner und berechnen Sie Ihre persönliche Abgeltungssteuerzahlungen ab 2009.
Unser Tipp: Berechnen Sie zukünftige Abgeltungssteuerzahlungen und machen Sie den Vergleich
Mit dem Abgeltungssteuer-Rechner haben Sie die Möglichkeit zukünftige Abgeltungssteuerzahlungen zu berechnen. Anhand von den Berechnungen können Sie an Beispielen feststellen welche Anlageform sich zukünftig für Sie besonders lohnt. Im Abgeltungssteuer-Vergleich erfahren Sie, ob zukünftig eine Direktanlage oder Angebote wie eine Fondspolice die höhere Nachsteuerrendite erwirtschaftet.