Steuerersparnis versus Besteuerung der Riester Rente
Die Riester-Rente bietet in der Ansparphase einen Steuervorteil durch eine Steuerersparnis. In der Rentenphase hingegen werden die Auszahlungen besteuert. Insbesondere durch die Einführung der Abgeltungsteuer hat sie auch ohne Riester-Förderung an Attraktivität gewonnen.
Steuervorteil / Steuerersparnis während der Ansparphase
Sowohl für Personen (siehe Riester-Förderberechtigte), die in den Genuss der Riester-Förderung kommen als auch für Nicht-Förderberechtigte bietet die Riester-Rente einen attraktiven Steuervorteil:
Während der Ansparphase fallen im Rahmen der Riester-Rente auf die Wertzuwächse keine Steuern an. Nicht-Förderberechtigte profitieren im Vergleich zu einem Fonds-Sparplan dahingehend, dass bis zum Auszahlungszeitpunkt keine Abgeltungssteuer auf die Erträge anfallen.
Förderberechtigte profitieren während der Ansparphase zusätzlich von der Riester-Rente-Zulage und meist von einer Riester-Steuerersparnis. Wie sich diese ergibt, erfahren Sie hier:
Ihren individuellen Steuervorteil in Form einer Riester-Steuerersparnis können Sie mit unserem Förderrechner ermitteln.
Besteuerung der Riester-Rente zum Auszahlungszeitpunkt
Die Riester-Rente bietet während der Ansparphase eine attraktive Förderung, da die Besteuerung nachgelagert, sprich zum Auszahlungszeitpunkt, erfolgt. In vielen Fällen ist dies für den Sparer sehr vorteilhaft. Man muss zwischen einer Auszahlung vor und nach dem 60. Lebensjahr unterscheiden:
Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr – mit Steuervorteil
Erfolgt eine Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr, ist dies grundsätzlich förderschädlich. Dies bedeutet, dass man die erhaltenen Steuererstattungen und Zulagen zurückzahlen muss. Zusätzlich unterliegen die Erträge der Abgeltungssteuer in Höhe von 25%.
Was auf den ersten Blick nachteilig erscheint, ist es bei genauerem Hinsehen gar nicht: Zum einen erzielt man so über einen langen Zeitraum einen Steuerstundungseffekt. Zum anderen hebelt man so seine Rendite im Vergleich zu einem Fondssparplan, denn zwar muss man die erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Die Rendite, die die angelegten Zulagen erwirtschaftet haben, behält man jedoch.
Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr – Teils geringe Besteuerung
Der Regelfall sieht vor, dass die Riester-Rente in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt wird. Man hat die Option zum Rentenbeginn bis zu 30% des angesparten Vermögens als Einmalbetrag zu entnehmen. Sowohl die Rente als auch die Entnahme ist voll dem persönlichen Steuersatz zu unterziehen. Da die meisten Rentner geringere Einkommen als während der Erwerbsphase haben, fällt auch die Besteuerung der Riester-Rente entsprechend geringer aus.
Ungefördertes Kapital des Riester-Vertrages, das aus Überzahlungen (= Einzahlungen von mehr als 2.100 € pro Jahr) entstanden ist oder weil man nicht förderberechtigt war, kann in voller Höhe entnommen werden. Die Gewinne nur zur Hälfte dem persönlichen Steuersatz.
Das Anlagevehikel Riester-Fondssparplan, das mit ungeförderten Beiträgen „gefüttert“ wird, stellt daher insbesondere im Vergleich zum „normalen“ Fondssparplan eine steuerlich interessante Alternative dar. Deutschlands Fondsgesellschaft Nummer 1, die DWS, bietet in diesem Zusammenhang den abgeltungssteueroptimierten Sparplan DWS Vermögenssparplan Premium an.
Besteuerung im Zusammenhang mit Wohn-Riester
Seit Einführung der Eigenheimrente, auch als Wohn-Riester bekannt, ist es auch möglich die Riester-Förderung für die Finanzierung des Eigenheims zu nutzen. Für die Besteuerung von Wohn-Riester gibt es eigene Regelungen.