Riester-Rente und Rürup-Rente im Vergleich
Auf den ersten Blick erscheinen Rürup- und Riester-Rente sich sehr ähnlich zu sein. In der Tat gibt es nicht viele Unterschiede zwischen den beiden Formen der privaten Altersvorsorge. Die wenigen Unterschiede fallen jedoch recht gravierend aus so dass sich ein Vergleich zwischen Riester-Rente und Rürup-Rente lohnt.
Warum gibt es Riester-Rente UND Rürup-Rente?
Beide Formen der privaten Altersvorsorge wurden mit attraktiver staatlicher Förderung „ausgestattet“. In der Regel ist die Förderung der Riester-Rente attraktiver als die der Rürup-Rente-Förderung. Allerdings werden nur Beiträge von bis zu 2.100 € pro Jahr gefördert. Wer höhere Beiträge investieren und dafür eine staatliche Förderung erhalten möchte, kann auf die Rürup-Rente zurück greifen: Bis zu 20.000 € kann pro Person und Jahr steuerbegünstigt für´s Alter angelegt werden.
Einige Personengruppen sind nicht riesterförderberechtigt. Insbesondere Selbständige gehören zu dieser Gruppe. Damit auch sie die Möglichkeit haben staatlich bezuschusst für´s Alter zu sparen, wurde nachträglich die Rürup-Rente geschaffen. Aber auch für Personen, die bereits riestern, ist die Rürup-Rente oftmals eine gute Ergänzung. Rürup-Förderberechtigt ist jeder, der in Deutschland steuerpflichtig ist.
Im Vergleich: Riester-Rente oder Rürup-Rente
Mit der nachfolgenden Gegenüberstellung möchten wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede zwischen Rürup- & Riester-Rente aufzeigen:
Beamte, Angestellte, Arbeitssuchende, Eltern während der Elternzeit Selbständige nur, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen oder deren Ehepartner selbst eine Riester-Rente hat. Details: Riester-Förderberechtigte | Rürup-Rente Jeder, der in Deutschland steuerpflichtig ist. |
Riester-Rente
Riester-Rente Fastregel: Förderquote ist ungefähr mindestens so hoch wie der persönliche Steuersatz: Im Durchschnitt etwas über 30%. Details: Riester-Förderung | Rürup-Rente In Abhängigkeit der Laufzeit zwischen 70 und 100% des persönlichen Steuersatzes. Im Durchschnitt um die 25%. Details: Rürup-Förderung |
Riester-Rente Maximal 2.100 € pro Person & Jahr | Rürup-Rente Maximal 20.000 € Alleinstehende / 40.000 € Verheiratete pro Jahr |
Riester-Rente Als lebenslange Rente ab dem 60. Lebensjahr (oder später), bis zu 30% des Guthabens können förderunschädlich entnommen werden. Abweichende Entnahmen sind möglich, allerdings müssen dann Förderungen zurück gezahlt werden. | Rürup-Rente Ausschließlich als lebenslange Rente ab dem 60. Lebensjahr (oder später). Andere und vorzeitige Entnahmen sind nicht möglich. |
Riester-Rente Die Rente / Entnahme muss mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden. | Rürup-Rente Die Rente muss mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden. |
Riester-Rente Bei einem Riester-Fondssparplan kann bei Tod vor dem 85. Lebensjahr das angesparte Guthaben förderunschädlich in den Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden. Alternativ kann förderschädlich an eine beliebige Person übertragen werden. | Rürup-Rente Bei Tod während der Ansparphase wird das Guthaben in Form einer lebenslangen Rente an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder gezahlt. Bei Tod ab Rentenbeginn wird nur eine Rente bezahlt, wenn dies mit dem Anbieter vereinbart wurde. |
Riester-Rente Ja, lediglich spätere Rentenzahlungen sind pfändbar, wenn sie über der Pfändungsgrenze liegen. | Rürup-Rente Ja, lediglich spätere Rentenzahlungen sind pfändbar, wenn sie über der Pfändungsgrenze liegen. |
Riester-Rente Ja, jeder Anbieter muss zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren. | Rürup-Rente Nein, einige Anbieter bieten diese aber optional an. |
Riester-Rente Aufgrund der Beitragsgarantie bestimmt der Anbieter oftmals wie investiert wird. Gute Anbieter können bis zu 100% in Aktienfonds investieren. | Rürup-Rente Gute Anbieter können bis zu 100% in Aktienfonds investieren. |
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