Rürup-Rente – Die staatliche geförderte Form der privaten Altersvorsorge

Die Rürup-Rente (auch: Basisrente) ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie wurde nach dem Wirtschaftsprofessors Bert Rürup benannt. Diese Altersvorsorge ist, vor allem auf die Belange des Selbständigen zugeschnitten. Vorteile werden besonders durch Steuervergünstigungen in der Phase der Beitragszahlung erreicht.

Staatliche Zulagen, wie sie bei der Riesterrente vorgesehen sind, werden bei der Rürup-Rente nicht gezahlt. Der erreichte Steuerspareffekt ist aber nur dann wirklich von Vorteil, wenn die Höhe der Einahmen in der Zeit der Ansparung höher sind, als die der Rentenzahlungen. Auf die Rentenzahlungen der Basisrente oder Rürup-Rente, werden nämlich durch die nachgelagerte Besteuerung wieder Steuern erhoben. Eine ordentliche und neutrale Beratung ist hier unbedingt vonnöten.

Rürup-Rente ist sicher aber wenig flexibel

Mit der Rürup-Rente, gibt man allerdings einen großen Teil von finanzieller Freiheit ab. Die Rürup Rente kann weder beliehen, noch in irgendeiner Weise veräußert werden. Auch eine Kapitalisierung bei Rentenbeginn ist ausgeschlossen. Es werden, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, nur monatliche Zahlungen bis zum Ableben geleistet. Die Erben werden hier nicht Weise berücksichtigt. Nur Ehepartner können sich gegen eine Zusätzliche Zahlung in der Ansparphase den Anspruch auf die Weiterzahlung der Rente sichern.

Der Vorteil dieser Vorsorge ist, dass sich diese Rürup-Rente weder bei Hartz IV noch bei Pfändungen anrechnen lässt. Diese Rente kann weder zur Sicherung des Lebensunterhalts noch werden. Die als Rente ausgezahlten Beträge hingegen sind nicht mehr so gesichert. Für manche ist diese Form der Rente sicher ein brauchbares Instrument der Altersvorsorge. Wer seine Finanzen im Griff hat, wird sich wohl eine lukrativere Anlageart suchen.

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