Rürup-Rente Sonderausgaben

Die Rürup Rente ist eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge, als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie besteht seit 2005 und die Rürup-Rente ist insbesondere für Selbstständige, die keine gesetzliche Rentenversicherung haben interessant.

Ebenso kann der Abschluss einer Rüruprente für Arbeitnehmer interessant sein, die sehr gut verdienen aber womöglich von Arbeitslosigkeit betroffen sein können, denn die Rürup-Rente wird bei der Hartz IV-Berechnung nicht einbezogen. Die Rüruprente ist eine Leibrente und darf nicht vererbt werden. Sie ist nicht kapitalisierbar, was bedeutet, dass nur eine monatliche Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr möglich ist und vorher keine Kapitalauszahlung möglich ist.

Rüruprente Sonderausgaben im Überblick – Rürup-Rente Steuer und Steuervorteile

Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung können Versicherte Beiträge bis zu 20.000 Euro (pro Person) als Sonderausgabenhöchstbetrag absetzen. Dazu gehören aber auch Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen oder berufsständische Versorgungseinrichtungen, die eventuell neben der Rüruprente bestehen. In der Ansparphase können die Rürup-Rente Beiträge gestaffelt abgesetzt werden.

So waren 60% als Rürup-Rente Sonderausgaben im Jahr 2005 absetztbar und bei einer jährlichen Steigerung der Absetzungsmöglichkeiten um 2% kommt man 2025 auf volle 100% der Beitragszahlungen, die als Rürup-Rente Sonderausgaben in der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden können. Mit Beginn der Rentenauszahlung muss diese dann versteuert werden.

Auch dabei gelten derzeit noch zeitliche Staffelungen. Bekam man 2005 erstmalig Rente, so war diese zu 50% zu versteuern. Dieser Steuersatz steigt jährlich um 2% und bis 2020; ab dann um 1%, sodass 2040 die Rente voll versteuert werden muss, sollte sie in dem Jahr erstmalig ausgezahlt werden.