Riester-Rente Zulage: Alles über Grund- und Kinderzulage

Die Riester-Rente wird auf zwei unterschiedliche Arten gefördert: Zum einen gibt es eine staatliche Zulage, die sich in eine Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus unterteilt. Darüber hinaus kann man noch eine zusätzliche Steuererstattung erhalten. Um die Riester-Zulagen und Steuererstattung zu erhalten, müssen folgende Regelungen beachtet werden.

Wer bekommt die Riester-Zulage?

Um in den Genuss der Riester-Förderung zu kommen, muss man entweder direkt oder indirekt förderberechtigt sein. Zu den direkt geförderten Personen zählen unter anderem Angestellte und Beamte. Indirekt förderberechtigt sind in der Regel deren Ehegatten.

Wie hoch sind die Riester-Rente-Zulagen?

Grundsätzlich können Sie in den Genuss von bis zu drei Arten von Riester-Zulagen kommen:

  • Grundzulage: Die Grundzulage beträgt 154 € pro Jahr und Person. Demnach bekommen Ehepaare jährlich bis zu 308 € Grundzulage, wenn beide eine Riester-Rente abgeschlossen haben.
  • Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigtes Kind erhält man eine Riester-Kinderzulage von 185 € pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sind es sogar 300 €. Die Kinderzulage wird immer nur an einen Erziehungsberechtigten gezahlt. Sofern nicht anders beantragt, ist dies die Person, die das Kindergeld bezieht.
  • Berufseinsteigerbonus: Für Personen, die im Kalenderjahr des Riester-Vertragsabschlusses spätestens das 25. Lebensjahr vollenden und einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, gibt es einmalig einen Riester-Berufseinsteigerbonus von 200 €.

Eine junge Familie mit zwei Kindern (2007 und 2008 geboren) bekommt in der Summe 793 € Grund- und Kinderzulage pro Jahr plus – in Abhängigkeit vom Alter – einmalig 200 € Bonus. Die Riester-Rente eignet sich daher ganz besonders für Familien.

Zusätzlich zu den Riester-Zulagen gibt es oftmals noch eine Steuererstattung, da die Beiträge, die in die Riester-Rente geflossen sind, steuerlich geltend gemacht werden können. Man kann daher als Faust-Regel festhalten, dass die Mindestförderquote der Riester-Rente ungefähr dem persönlichen Steuersatz entspricht.

Was muss man tun, um die Riester-Zulage zu erhalten?

Zunächst muss man eine Riester-Rente abschließen. Hierzu bietet sich die DWS RiesterRente Premium an, da sie laut Focus Money die höchste Rentenleistung in Aussicht stellt. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss man jährlich mindestens 4% des rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres (= in der Regel Ihr Arbeitslohn) in die Riester-Rente investieren, maximal jedoch 2.100 €.

Geringverdiener, Arbeitssuchende und Personen in Elternzeit müssen mindestens den Sockelbetrag von 60 € im Jahr investieren. Dies lohnt sich meistens, da einem Eigenbeitrag von 60 € eine Förderung von mindestens 154 € gegenüberstehen, was einer Förderquote von 72% entspricht.

Es empfiehlt sich direkt bei Vertragsabschluss einen so genannten Dauerzulagenantrag zu stellen und seinen Riester-Anbieter zuzuleiten. Dieser beantragt dann für den Kunden jährlich die Riester-Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage und ggf. einmalig Berufseinsteigerbonus). Spätestens zwei Kalenderjahre nach Ablauf des Kalenderjahres für das die Zulage beantragt werden soll (Riester-Rente-Zulagenantrag), sollte man dies tun, da sonst die Riester-Zulagen verfallen. Wichtig ist hierbei stets darauf zu achten, dass man den Mindestbeitrag entrichtet hat, um die volle Zulage zu erhalten.

Die richtige Riester-Rente finden

Wer sich für den Abschluss einer Riester-Rente interessiert, sollte sich zunächst einmal entscheiden welche Art der Riester-Rente er bevorzugt. Man hat die Wahl zwischen Riester-Fondssparplan, Riester-Banksparplan, Riester-Versicherung und seit Neustem auch Riester-Bausparvertrag.

Wenn Sie nicht wissen welche Riester-Art am Besten zu Ihnen passt, hilft Ihnen unser Riester-Vergleich.