Die Riester-Rente muss auch bei Arbeitslosigkeit nicht aufgegeben werden. Diese Tipps erhalten die Riester-Rente, wenn man arbeitslos wird.

Plötzlich arbeitslos – was tun mit der Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit?

Sie ereilt die Betroffenen manchmal von heute auf morgen und verändert zumindest vorübergehend das ganze Leben – die Arbeitslosigkeit. Doch auch wenn sie sich ankündigt und man genügend Zeit hat, die unzähligen Fragen zu klären, die mit der kommenden Arbeitslosigkeit verbunden sind, stellt sie regelmäßig eine große Belastung für die plötzlich Arbeitslosen und ihre Familien dar. Nun sind meist eine ganze Reihe von Dingen zu tun, damit man einerseits pünktlich und ohne Unterbrechung das Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung erhält und andererseits schnell wieder eine Arbeit findet. An eine abgeschlossene Riester-Rente denkt man dann vielleicht nicht sofort und lässt sie erst einmal weiterlaufen. Das ist grundsätzlich soweit in Ordnung – doch woran sollte man denken, wenn man die staatliche Förderung für den Riester-Vertrag erhalten möchte?

Förderung der Riester-Rente erhält man auch bei Arbeitslosigkeit

Die Riester-Förderung kommt für Personen in Frage, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Dazu gehören auch die Bezieher von Lohnersatzleistungen, zu denen die Arbeitslosen zunächst gehören. Allerdings setzt das Recht auf eine zulagengeförderte Riester-Rente in der Arbeitslosigkeit voraus, dass man sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos meldet. Wer das nicht tut, verliert den Anspruch auf die staatliche Förderung in Form der Riester-Zulagen. Das heißt auch, dass der Riester-Vertrag während des Bezugs von Arbeitslosengeld problemlos weitergeführt werden kann.

So viel muss man in die Riester-Rente einzahlen, wenn man arbeitslos ist

Um die volle staatliche Riester-Zulage zu erhalten, müssen auch bei Arbeitslosigkeit vier Prozent des Vorjahreseinkommens einschließlich der Riester-Zulagen in den Vertrag eingezahlt werden. Begrenzt ist der mindestens zu zahlende Eigenbeitrag inklusive Zulagen allerdings auf maximal 2.100 Euro pro Jahr.

Wird man in diesem Jahr arbeitslos, berechnet sich der Mindestbetrag, der mindestens einzuzahlen ist, aus vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, mindestens 60 Euro pro Jahr. Damit kann der Mindesteigenbeitrag im ersten Jahr verhältnismäßig hoch ausfallen.

Drei Zahlenbeispiele: Mindestbeitrag der Riester-Rente für Arbeitslose

Private Altersvorsorge – Riester Rente Förderung: Eine Übersicht für Alleinstehende

Max Mustermann
Vorjahreseinkommen: 30.000 €
keine Kinder
Rolf Mustermensch
Vorjahreseinkommen: 70.000 €
1 Kind, 2000 geboren
Monika Musterfrau
Vorjahreseinkommen: 9.000 €
1 Kinder, 2000 geboren
4% von 30.000 € = 1.200 €4 % von 60.000 € = 2.400 €

2.400 € übersteigt den Höchstbetrag von 2.100 €

4% von 10.000 € = 360 €
Abzüglich Grundzulage: -154 €Abzüglich Grund- und Kinderzulage: -154 € – 185 €Abzüglich Grund- und Kinderzulage: -154 € – 185 €
Mindesteigenbeitrag: = 1.046 €Mindesteigenbeitrag: = 1.761 €Mindesteigenbeitrag: 60 € (=Sockelbetrag)

In diesen Beispielen profitiert Monika Musterfrau während sie arbeitslos ist sehr stark von der Riester-Rente: Zahlt sie mindestens 60 € pro Jahr in die Riester-Rente erhält sie 339 € Riester-Zulagen. Dies entspricht einer Förderquote von 565%.

Was tun, wenn man den Mindesteigenbeitrag nicht aufwenden kann?

Kann man diese Summe aufgrund der Arbeitslosigkeit und den geringeren Bezügen aus den Lohnersatzleistungen des Arbeitslosengeldes nicht zahlen, kann die Eigenbeteiligung problemlos gekürzt oder vollständig ausgesetzt werden. So kann der Arbeitslose in freiem Ermessen festlegen, wie weit er seinen Eigenbeitrag reduzieren möchte. Lediglich ein Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr muss weiterhin in den Vertrag eingezahlt werden, um überhaupt einen anteiligen Anspruch auf die Förderung in Form der Riester-Zulagen zu erhalten.

Die Riester-Grundzulage beträgt 154 € pro Jahr. Hinzu kommt die Kinderzulage in Höhe von 185 € pro Jahr für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren ist und in Höhe von 300 € für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind. Die Kinderzulage wird gezahlt solange das Kind zum Bezug von Kindergeld berechtigt ist.

Ist es während der Arbeitslosigkeit aus finanziellen Gründen gar nicht mehr möglich, den Eigenbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr in den Vertrag einzuzahlen, kann der Riester-Vertrag während des Bezugs von Arbeitslosengeld stillgelegt werden. Mit dem Wiedereintritt in das Berufsleben kann er dann erneut aufgenommen werden und läuft dann in der gewünschten Höhe weiter.

Arbeitslosigkeit bedeutet also keinesfalls zwingend, dass der Riester-Vertrag einschließlich der staatlichen Förderung verloren ist. Solange man arbeitslos gemeldet ist und den minimalen Eigenanteil in den Vertrag einzahlen kann, bleibt der Anspruch auf Förderung erhalten, die staatliche Förderung wird weiterhin gezahlt. Erst bei dauerhaften finanziellen Engpässen kann der Vertrag vorübergehend stillgelegt werden, ohne dass es zulagenschädlich ist.

Riester-Renten-Guthaben Hartz-IV-sicher

Ein weiterer Vorteil der Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit ist, dass Guthaben in einem Riester-Vertrag bis zum Rentenbeginn pfändungssicher ist. Es kann also nicht verlangt werden, dass man seinen Riester-Vertrag auflösen muss, bevor man Hartz-IV bekommt.