DWS Riester Rente Premium Überblick

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen & Antworten zur DWS Riester Rente Premium.

Der Mindestbeitrag beträgt 25 Euro monatlich. Reine Zulagenverträge sind aber auch möglich.
Das maximale Eintrittsalter ist abhängig vom gewählten Rentenbeginn des Kunden bei Antragstellung, liegt aber höchstens bei 57 Jahren. Die DWS RiesterRente Premium hat eine Vertragslaufzeit von mindestens 7 (vollen) Jahren. Wählt der Kunde z.B. das vollendete 65. Lebensjahr als Auszahlungsbeginn, kann er maximal 57 Jahre alt sein, um noch eine DWS RiesterRente Premium abschließen zu können.
Ja, mit der DWS RiesterRente Premium (gilt nicht für die DWS TopRente) können Sie anstelle des bekannten “VL-Vertrages” vom Arbeitgeber die monatliche Sparrate in einem AVWL-Riester Vertrag überweisen/einfliessen lassen.

Mit den Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) kann der Arbeitgeber den Aufbau der privaten Altersvorsorge des Arbeitnehmers unterstützen, indem er die AVWL in einen privaten Riestervertrag des Arbeitnehmers einzahlt. Der derzeit prominenteste Tarifvertrag, der AVWL vorsieht, ist der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie.

Ob für Sie als Arbeitnehmer AVWL-Leistungen vorgesehen sind, erfahren Sie am besten bei Ihrer Personalabteilung bzw. Ihrem Betriebsrat.

Nähere Informationen zur AVWL-Anlage: DWS Riester-Rente Premium als AVWL

Je nach Marktsituation und verbleibender Zeit bis zum Rentenbeginn kann die Aktienquote 100% betragen. Gerade bei längeren Laufzeiten der Riester Rente Premium ist es hierbei als sehr wahrscheinlich zu erachten, dass der Kunde über eine lange Phase der Vertragslaufzeit eine 100 % Aktienquote hat. Bei Wertverlusten an den Aktien- und Finanzmärkten beginnt das finanzmathematische Modell zu greifen, um Umschichtungen in sichere Rentenpapiere zu gewährleisten.

Nähere Informationen zur Aktienquote erfahren Sie hier: Informationen zur Aktienquote

Die Aktienquote kann natürlich wieder steigen. Anders als bei Garantiefonds, bei denen in seltenen Fällen ein so genannter Cash-Lock auftritt, kann die bei Einzelkonten mit ratierlicher Besparung nicht geschehen. Jeder neue Beitrag erzeugt eine neue Garantie und eine Neubewertung des Gesamtportfolios. Auf diesem Wege kann auch ein Portfolio ohne Aktienquote wieder in die Aktienführung zurückgelangen.
Wie bei jedem Börsencrash werden auch die Kunden der DWS Riester Rente Premium einen Teil des Depotwertes einbüßen. Durch das finanzmathematische Modell der DWS kann auf Einbrüche jedoch schnellstmöglich reagiert werden. Durch Umschichtungen ist daher zu jeder Zeit garantiert, dass mindestens die Beitragszahlungen und die staatlichen Zulagen garantiert werden. Wenn der Kunde zusätzlich eine Höchststandssicherung wählt, ist das Verlustrisiko minimiert auf den festgeschriebenen Höchststand.
Die DWS Riester Rente Premium kann durch ihre bis zu 100 % Aktienquote das maximale aus den Aktien- und Finanzmärkten herausholen. Versicherungsprodukte sind per Definition zu einen hohen Teil in festverzinsliche Rentenpapiere investiert. Vor allem zu Beginn der Laufzeit investieren die Versicherungsprodukte in Rentenpapieren, genau zu der Investitionszeit, zu der es am wenigsten Sinn macht.
Nein. Wenn Sie im Antragsformular den Eigenbeitrag ausfüllen, bedeutet das, dass die Beträge jährlich für Sie angelegt werden und die Zulagen zusätzlich in das Altersvorsorgekonto fließen.
Ja, das Investmentkonto für Ihre DWS Riester Rente Premium wird getrennt von bereits bestehenden DWS Investmentkonten verwaltet. Sie erhalten eine eigenständige Investmentkontonummer ausschließlich für das DWS Riester Rente Premium Investmentkonto. Es ist daher erforderlich, dass Sie sich über das Postident-Verfahren (mit dem Postident-Coupon) neu legitimieren.
Nein, jeder Ehepartner muss einen eigenen Altersvorsorgevertrag (Riester Vertrag) abschließen. Nur diesem Vertrag wird die jeweilige Zulage zugeordnet.
Nein. Umwandlungen von bereits bestehenden privaten Investmentkonten und Investmentkonten für das VL-Sparen in die DWS Riester Rente Premium sind nicht möglich.
Ja, es gibt eine Vollmacht, die aber nicht zu Lebzeiten des Vertragsinhabers gilt.

Vollmacht

Ja. Sofern Sie einen Einmalbetrag in Ihre DWS Riester Rente Premium sparen möchten, müssen Sie dies schriftlich der DWS Investment mitteilen. Diese bucht den gewünschten Betrag per Lastschrift vom angegebenen Konto ab.
Zahlt der Kunde mehr in seine DWS Riester Rente Premium ein, als er unter Förderungsgesichtspunkten hätte einzahlen müssen so geschieht folgendes: Das investierte Geld investiert die DWS wie jeden anderen Beitrag auch und garantiert die jeweilige Beitragssumme bei Rentenbeginn. Anders als bei den Förderungsbeiträgen aber, gilt für die zuviel gezahlten Beiträge eine andere steuerliche Regelung!

Da der zuviel gezahlte Beitrag nicht steuerlich begünstigt oder staatlich gefördert war. Hierfür räumt der Staat eine Steuervorteil zur Auszahlungsphase ein. Hierbei muss der Kunde genau wie bei einer Lebensversicherung nur 50 % der Kapitalerträge versteuern, wenn die Auszahlung ab einem Alter von 60. Jahren und nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit erfolgt. Die restlichen 50 % der Erträge bleiben steuerfrei.

Ja, für den Fall, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt Einzahlungen auf Ihrem Altersvorsorgevertrag wünschen (z. B. Änderung der Zulagenberechtigung), können Sie uns mit einem Lastschrifteinzug beauftragen (monatliche oder vierteljährliche Zahlungsweise).
Nein, Einzahlungen auf die DWS Riester Rente Premium erfolgen generell per Lastschrifteinzug, und zwar im monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Rhythmus.

Dem Anleger wird durch die DWS ein DWS Riester Rente Premium Online-Konto eingerichtet. Dem Anleger werden dabei in sein Online-Konto sämtliche Informationen zu getätigten Umschichtungen-, Umsätzen-, Bestandsänderungen, etc. in einen elektronischen Postkorb hinterlegt.

Wie zu allen DWS Fonds gibt es zusätzlich aktuelle Kursnotierungen, Top-Reporting, Fondsprospekte in den Downloadbereichen der DWS Homepage.

Ihre Einzahlungen können Sie jederzeit mit einem telefonischen oder schriftlichen Auftrag rechtzeitig zum nächsten Zahlungstermin – 5. oder 20. des Monats – ändern. Sie können Ihren Beitrag reduzieren, komplett auf Null setzen, grenzenlos erhöhen, Zuzahlungen in unbegrenzter Höhe leisten, oder nach einer Beitragsfreistellung die Zahlungen wieder aufnehmen. Diese Veränderungen haben natürlich immer eine Auswirkung auf den Vertragsverlauf, seine Förderung.
Ihre DWS Riester Rente Premium können Sie jederzeit mit einem schriftlichen Originalauftrag auflösen. Eine solche vorzeitige Auflösung ist in jedem Fall mit einer Komplettauflösung des Vertrags verbunden und förderschädlich. Das bedeutet, dass das aktuelle Fondsguthaben abzüglich der staatlichen Zulagen ausgezahlt wird. Eventuell gewährte Steuerermäßigungen werden zurückgefordert.

Das Entgelt bei einer solchen schädlichen Verwendung beträgt 0,5 % des Depotgegenwertes, mind. Aber € 51,30.

Nein, auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen können zertifizierte Altersvorsorgeverträge nur individuell abgeschlossen werden.
Nein. Nach der aktuellen Gesetzeslage werden erst die Auszahlungen besteuert. Diese so genannte nachgelagerte Besteuerung findet im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung statt.
Nein. Sie können jederzeit zum 05. bzw. 20. eines Monats die Höhe Ihrer Sparrate ändern. Senden Sie dazu bitte ausschließlich einen formlosen schriftlichen, von Ihnen persönlich unterschriebenen Auftrag mit Angabe Ihrer DWS Riester Rente Premium-Investmentkontonummer an DWS Investments, 60612 Frankfurt.
Sie erhalten etwa ein halbes Jahr vor Vollendung des 60. Lebensjahres von der DWS ein Schreiben, in dem wir Ihnen die Rentenzahlungsmodelle vorstellen. Die Auszahlung beginnt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. zu Beginn desjenigen Jahres, das auf Ihren Eintritt in die gesetzliche Rente folgt. Wird das Eintrittsalter der gesetzlichen Rente angehoben, wird auch das spätestmögliche Auszahlungsbeginnalter angepasst.

Mit der DWS Riester Rente Premium ist es Ihnen als Anleger möglich, ab dem vollendeten 55.Lebensjahr eine Höchststandssicherung Ihres Portfolios zu beantragen.

Der Anleger einer DWS Riester Rente Premium hat die Möglichkeit ab dem 55. Lebensjahr den Zeitpunkt für die individuelle Höchststandssicherung festzulegen. In dem Zeitpunkt der Festlegung eines Höchststandes bestimmt der Anleger, dass der Wert des Investments ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unter den einmal abgesicherten Wert sinken kann.

Ab diesem Zeitpunkt profitieren die Anleger einer DWS Top Rente Premium in vielerlei Hinsicht:

  • monatliche Überprüfung des Investments mit einer Festschreibung neuer Höchststände. Das bedeutet, dass Ihr Investment nicht unter den von Ihnen vorgegebenen Höchststand sinken kann, gleichzeitig aber neu erwirtschaftete Höchststände festgeschrieben werden
  • Verluste auf den letzten Metern zur Rente werden so ausgeschlossen und bieten dem Anleger eine Renditesicherheit
  • Der Anleger legt somit selbst fest wann er in Rente gehen möchte (zu beachten ist allerdings, dass wie bei jedem Riester Rente Produkt die Auszahlungsphase erst ab dem 60. Lebensjahr eingeleitet werden kann)
  • Chancenreichen Kapitalmarkt nutzen – Mit DWS Investments
  • Attraktive Performancechancen

Weitere Informationen zur Höchststandsicherung

Wenn Sie als Kunde auf eine Höchststandssicherung verzichten möchten, bleibt der Vertrag unverändert und man hat die Chance, bis zum letzten Tag der Ansparphase zu 100 % in Aktien zu investieren. So können Sie als Kunde über die gesamte Vertragslaufzeit von den Performancechancen, aber auch die Schwankungen dieses Marktes voll mitzunehmen.
Wenn Sie sich für eine Höchststandssicherung entschieden haben, so können Sie durchaus auch früher in Rente gehen. Allerdings kann es hierbei passieren, dass die DWS in diesen Fällen nicht den vollen Höchststand ausbezahlen wird. Der DWS entgehen in diesen Fällen, in denen der Kunde eine Höchststandssicherung wählt und dennoch früher in Rente gehen möchte Zinsen, die in der Restlaufzeit noch hätten erwirtschaftet werden können. Auf diesem Wege zahlt die DWS den so genannten Barwert des Höchststandes aus.

Der Barwert ist hierbei der Wert der entsteht, wenn man von dem festgeschriebenen Höchststand die ausstehenden Zinsen der Restlaufzeit abzieht.

Den Antrag auf Altersvorsorgezulage sendet die DWS Ihnen unaufgefordert zusammen mit Ihren Jahreskontounterlagen am Beginn des Jahres, das dem Jahr der Beitragszahlung folgt, zu.
Unmittelbar zulageberechtigt sind Sie, wenn Sie zum geförderten Personenkreis gehören. Mittelbar zulageberechtigt sind Sie als Ehepartner einer unmittelbar begünstigten Person. Als Anleger mit einer mittelbaren Zulageberechtigung können Sie einen Vertrag ohne eigene Einzahlungen abschließen, der nur aus Zulagen bedient wird.
Ihr Dienstherr benötigt von Ihnen eine Einverständniserklärung für die Weitergabe von Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Nur wenn Sie Ihrem Dienstherrn diese Einverständniserklärung erteilen, können die zur Berechnung Ihres Zulagenanspruches erforderlichen Daten weitergeleitet werden.

Beim Ausfüllen des Ergänzungsbogen für die Kinderzulage gibt es für Beamte folgende Besonderheiten: Als zuständige Familienkasse tragen Sie Ihre Dienststelle und als Kindergeldnummer Ihre Personalnummer ein.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung. Wenn Sie Ihre bisherigen Einzahlungen nicht mehr aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag mit reduzierten Einzahlungen und ggf. verringerter Zulage fortzusetzen oder Sie können Ihren Altersvorsorgevertrag beitragsfrei stellen.
Wenn durch die Aufgabe Ihres inländischen Wohnsitzes die uneingeschränkte Steuerpflicht endet, führt dies dazu, dass gewährte Zulagen und eventuell gewährte Steuerermäßigungen von Ihnen zurückgefordert werden. Auf Antrag des Zulageberechtigten kann der Rückzahlungsbetrag gestundet werden.
Einzelabrechnungen erhalten Sie:

  • bei regelmäßigen Zahlungen von derzeit über 117,50 EUR pro Fonds,
  • über die Verbuchung der Zulagen
  • über die Wiederanlage von Erträgen bei Ausschüttung der Fonds.

Darüber hinaus erhalten Sie jährlich einen Jahreskontoauszug mit allen Umsätzen sowie folgende Unterlagen:

  • Dauer-Antrag auf Altersvorsorgezulage (nur nach dem ersten Kalenderjahr)
  • Bescheinigung nach § 10a, Abs. 5 EStG (Zur Vorlage beim Finanzamt)
  • Bescheinigung nach § 92 EStG (Zu Ihrer Information)
  • Bescheinigung nach § 1 Abs. 1, Nr. 9 AltZertG (Zu Ihrer Information)
Für die Anlage der Altersvorsorgebeiträge in die DWS Riester Rente Premium steht dem Fondsmanagement der DWS eine Palette bewährter DWS Fonds zur Verfügung. Mit diesen Fonds haben die DWS Fondsmanager die Möglichkeit, weltweit auf allen Märkten zu operieren:

Bsp.: DWS Vorsorge Dachfonds, DWS Vorsorge Rentenfonds 5 Y, DWS Vorsorge Rentenfonds 7 Y. DWS Vorsorge Rentenfonds 10 Y oder DWS Rentenfonds 15 Y

Die Dach- und Rentenfonds der DWS wiederum investieren in ausgesuchte DWS Fonds. Die Investitions- und Fondsauswahl wird allein von den Fondsmanagern der DWS bestimmt. Der Anleger selbst kann die Fondszusammenstellung nicht bestimmen.

Aktuelle Allokationsmöglichkeiten finden Sie ebenfalls unter: Allokationsmöglichkeiten DWS Riester Rente Premium

Die staatliche Förderung sieht eine jährliche Zulage vor. Neben der Beantragung der Zulage können Sie die Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgabenabzug geltend machen. Ist der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger als die Ihnen zustehende Zulage, erhalten Sie die Differenz als Steuergutschrift. Bei den Zulagen wird zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden. Während die Grundzulage jeder förderberechtigte Anleger erhält, wird die Kinderzulage für jedes Kind gezahlt, für das im betreffenden Jahr ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Die staatlichen Zulagen betragen pro Jahr:

Grundzulage

  • ab 2008 jährlich 154,00 EUR

Kinderzulage

  • ab 2008 jährlich 185,00 EUR, für ab 2008 geborene Kinder 300 EUR

Berufseinsteigerbonus

Förderberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten 200 EUR Berufseinsteigerbonus einmalig.

Im Rahmen der DWS Riester Rente Premium fallen folgende Kosten an:

Abschluss- und Vertriebskosten:

  • 5,50 % der Summe der regelmäßigen Beiträge bis zum 60. Lebensjahr (Eigenbeitrag x Laufzeit)
  • Verteilung der Abschlusskosten auf 5 Jahre
  • 5,00% auf Sonderzahlungen
  • Fondsvermittlung24.de bietet Sonderkonditionen bei den Abschlusskosten an.

Nähere Informationen auf Anfrage.

Laufende Kosten / Kostenpauschale pro Jahr:

  • 1,50 % der Assets im Aktiendachfonds
  • 0,6- 0,75 % der Assets in den Bondfonds

Depotgebühr:

€ 15,40,- p.a.

Umschichtungen:

  • Kostenfrei

Ausgabeaufschläge:

  • Keine Ausgabeaufschläge

Beitragsgrenzen:

Der Mindestbeitrag der DWS Riester Rente Premium beträgt € 25 (abgesehen von reinen Zulagenverträgen mit minimalem oder keinem Eigenbeitrag).

Einen Höchstbeitrag bei der DWS Riester Rente Premium gibt es nicht. Zahlungen über der Riestergrenze werden wie eine Lebensversicherung besteuert. 50 % der Erträge sind nach 12 Jahren und ab dem 60. Lebensjahr steuerfrei.

Aktuelle Altersgrenzen bei der DWS Riester Rente Premium:

Das Eintrittsalter der DWS Riester Rente Premium bewegt sich zwischen 15-53 Jahren. Die Mindestlaufzeit bei der DWS Riester Rente Premium beträgt 7 Jahre, die maximale Laufzeit beträgt 45 Jahre.

Das vorhandene Fondsvermögen kann auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden. Bei steuerlich gemeinschaftlich veranlagten Ehepartnern ist dies förderunschädlich, d. h., die staatliche Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. In allen anderen Fällen wird das durch Eigenleistung entstandene Fondsvermögen nach Abzug der staatlichen Zulagen ausgezahlt.
In diesem Fall ist die Übertragung des gesamten Fondsvermögens auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich, der auf den Namen des Ehepartners lautet. Bei getrennt steuerlicher Veranlagung sind sämtliche staatliche Förderungen zurückzuzahlen. Ebenfalls möglich ist die Auszahlung des Fondsvermögens an die Hinterbliebenen nach Abzug der staatlichen Förderung.
In Bezug auf die individuelle Gestaltung der Auszahlung des Altersvorsorgevermögens aus geförderten Beiträgen inklusive Zulagen und Wertentwicklung bestehen aktuell folgende Vorgaben:

  • 70% des Altersvorsorgevermögens, mindestens jedoch alle eingezahlten Altersvorsorgebeiträge, stehen für die garantierte Zahlung gleich bleibender oder steigender Teilraten zur Verfügung.
  • 30% des Altersvorsorgevermögens stehen für die mögliche Auszahlung eines einmaligen Betrages zur Verfügung.

Auszahlungen aus nicht geförderten Beiträgen (Überzahlungen) inklusive Wertentwicklung werden als nicht garantierte, variable Teilraten erbracht.

Die DWS Riester Rente Premium beinhaltet Leistungen aus einer Rentenversicherung, die die Zahlungen nach Vollendung des 85. Lebensjahres in Form einer lebenslangen Teilkapitalverrentung übernimmt.
Zurzeit gehen wir von einem Betrag zwischen ca. 10 bis 15 % aus, der in die Rentenversicherung fließt. Die Höhe ist abhängig vom Renten-Eintrittsalter zwischen 60 und 65 Jahren. Die Rentenversicherung setzt die Auszahlungen mindestens in Höhe der letzten ausgezahlten garantierten Rate fort.
Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das dem Zulagenberechtigten für mindestens einen Zahlungszeitraum im Jahr Kindergeld gezahlt worden ist. Bei miteinander verheirateten Eltern wird die Kinderzulage – unabhängig von der Zuordnung des Kindergeldes – der Mutter gewährt. Auf schriftlichen Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden.
Die Auswahl und Gewichtung der Fonds erfolgt ausschließlich durch die Fondsmanager der DWS unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertragslaufzeit und des aktuellen Marktumfeldes.

Das Portfolio des Anlegers wird in zwei Anlageklassen aufgeteilt. Die Kapitalerhaltungskomponente sorgt durch Investitionen über Rentenfonds in festverzinsliche Wertpapiere für eine Absicherung des Portfolios. Die Wertsteigerungskomponente sorgt durch Investitionen über einen Dachfonds in Aktien, Aktienfonds und andere Wertpapiere für eine optimale Ausnutzung der Kapitalmarktchancen und garantiert dem Anleger so einen hohen Aktienanteil seines Portfolios.

Beide Komponenten werden börsentäglich überprüft und aktiv gemanagt. Je nach Marktlage wird zwischen den beiden Komponenten umgeschichtet, so dass der Anleger so hoch wie möglich in Aktien investieren kann.

Grundstein dieser Methode bildet das dynamische Wertsicherungssystem CPPI (Constant Proportion Portfolio Insurance).

Die Auswahl und Gewichtung der Fonds erfolgt ausschließlich durch die Fondsmanager der DWS unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertragslaufzeit und des aktuellen Marktumfeldes.

Das Portfolio des Anlegers wird in zwei Anlageklassen aufgeteilt. Die Kapitalerhaltungskomponente sorgt durch Investitionen über Rentenfonds in festverzinsliche Wertpapiere für eine Absicherung des Portfolios. Die Wertsteigerungskomponente sorgt durch Investitionen über einen Dachfonds in Aktien, Aktienfonds und andere Wertpapiere für eine optimale Ausnutzung der Kapitalmarktchancen und garantiert dem Anleger so einen hohen Aktienanteil seines Portfolios.

Beide Komponenten werden börsentäglich überprüft und aktiv gemanagt. Je nach Marktlage wird zwischen den beiden Komponenten umgeschichtet, so dass der Anleger so hoch wie möglich in Aktien investieren kann.

Grundstein dieser Methode bildet das dynamische Wertsicherungssystem CPPI (Constant Proportion Portfolio Insurance).

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten ist es notwendig, einen Mindestbeitragaufzuwenden, der wie folgt festgelegt ist:

  • ab 2008 jährlich 4% des Bruttovorjahreseinkommens (inkl. Zulagen)

Die steuerlich geförderten Höchstgrenzen sind in den ersten Jahren gestaffelt und betragen pro Jahr:

  • ab 2008 jährlich bis zu 2.100,00 EUR (inkl. Zulagen)

Für den Fall, dass Sie nicht den o.g. Mindestbeitrag zahlen, wird die Zulage im Verhältnis zu den tatsächlich gezahlten Altersvorsorgebeiträgen gekürzt.

Wenn der o. g. Mindestbeitrag den Sockelbeitrag unterschreitet, ist der Sockelbeitrag als Mindestbeitrag zu leisten.

Der Sockelbetrag beträgt 60,00 EUR.

Bei der Zulage unterscheidet der Staat zwischen einer Grundzulage und einer Kinderzulage, die pro Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gezahlt wird.

Grundzulage

  • ab 2008 jährlich 154,00 EUR

Kinderzulage

  • ab 2008 jährlich 185,00 EUR, für ab 2008 geborene Kinder 300 EUR

Berufseinsteigerbonus

Förderberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten 200 EUR Berufseinsteigerbonus einmalig.

Die Zulagen werden vom Staat direkt auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen. Sie erhöhen also die Einzahlungen auf diesen Vertrag.

Senden Sie uns dazu einfach eine schriftliche Mitteilung, dass Sie einen Anbieterwechsel wünschen. Hierfür benötigen wir folgende Angaben:

  • Vollständige Anschrift Ihres derzeitigen Anbieters
  • Ihre Vertragsnummer bei dem derzeitigen Anbieter
  • Stichtag der Übertragung

Wir erledigen alles Weitere für Sie und setzen uns zwecks Abwicklung des Übertrags mit Ihrem alten Anbieter in Verbindung.

Die Förderung erhalten Sie, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Dies kann unter Umständen bis zum 27. Lebensjahr des Kindes der Fall sein, wenn Ihr Kind sich noch in der Ausbildung befindet und über keine eigenen Einkünfte verfügt.
Den Antrag auf Altersvorsorgezulage müssen Sie der DWS spätestens bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr zukommen lassen.
Die Daten aus Ihrem Antrag auf Altersvorsorgezulage leitet die DWS an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Aufgrund dieser Daten prüft die ZfA Ihren Zulagenanspruch und überweist bewilligte Zulagen zum nächsten Zahlungstermin an die DWS. Die Verbuchung der Zulage erfolgt entsprechend des aktuellen Portfolios (Preistag = Tag des Zahlungseingangs bei der DWS). Zahlungstermine sind: im Februar, im Mai, im August und im November.
Das Altersvorsorge-Vermögen wird bis zu den staatlich geförderten Höchstbeträgen nicht für die Ermittlung des Arbeitslosengeldes II herangezogen. Ihre Einzahlungen in die DWS Riester Rente Premium sind vor der Anrechnung geschützt. Lediglich über die staatlich geförderten Höchstbeträge hinaus eingezahlte Beträge kommen beim Arbeitslosengeld II in Anrechnung.
Diesen Betrag entnehmen Sie bitte der Durchschrift der Meldung Ihres Arbeitgebers an die Sozialversicherung. Diese “Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV” erhalten Sie jährlich von Ihrem Arbeitgeber.
Folgende Quellen bieten Ihnen umfangreiche Informationen zum Thema “Riester-Rente” an:

Kostenfreie Service-Rufnummer des Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung: Tel. 0800 15 15 15 0, Mo. bis Do. von 08.00 bis 20:00 Uhr

Informationen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Internet: bfa.de, unter “Zusätzliche Altersvorsorge”

Weitere Links:

    Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung www.bmwa.bund.de
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder www.vbl.de
Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi www.verdi.de
Deutscher Beamtenbund www.dbb.de
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. www.gdv.de
Verbraucherschutzzentralen www.vzbv.de
Bund der Versicherten www.bundderversicherten.de
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) www.aba-online.de
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) www.dgb.de

Grundsätzlich ist Ihre Sozialversicherungsnummer auch Ihre Zulagennummer. Wenn Sie keine Sozialversicherungsnummer haben, benötigen Sie eine Zulagennummer. Im Dauer-Antrag auf Altersvorsorgezulage genügt es, wenn Sie Ihre persönlichen Antragsdaten vollständig ausfüllen.

Sofern Sie als Beamter oder Beamtin keine Sozialversicherungsnummer haben, ist darüber hinaus die Beantragung einer Zulagenummer durch Sie über Ihren zuständigen Dienstherrn erforderlich. Die Vergabe einer Zulagenummer erfolgt durch die ZfA und wird anschließend Ihrer Dienststelle/Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt.

Wer ein Eigenheim baut oder kauft, kann sich dafür in begrenztem Umfang Geld seiner privaten Vorsorge nach Riester ausleihen, mindestens 10.000, höchstens 50.000 Euro. Voraussetzung ist, dass dieses Geld in einem Förderrenten-Vertrag angespart worden ist.

Dann können Sie die Entnahme des Geldes drei Monate im Voraus beantragen. Dieses Eigendarlehen muss bis zum Eintritt in den Ruhestand in gleichen monatlichen Raten zinsfrei zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung muss zwei Jahre nach Erwerb des Eigenheims beginnen. Sonderzahlungen sind möglich.