Altersvorsorgewirksame Leistungen – AVWL

Seit 1. Oktober 2006 gilt in der Metall- und Elektroindustrie der Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen. Dieser löst den bisherigen Tarifvertrag zu den Vermögenswirksamen Leistungen (VL) ab. Gefördert wird damit nicht mehr das generelle Sparen (Vermögensbildung), sondern der gezielte Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Für eine Übergangszeit bestehen beide Formen parallel. Nach der Übergangszeit können die tariflichen Leistungen nur noch zur Altersvorsorge eingesetzt werden.

Die Altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL) ist eine Weiterentwicklung der Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Die AVWL ist eine Geldleistung des Arbeitgebers zum Aufbau einer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersversorgung für den Beschäftigten. Die zweckgebunde Leistung zur Altervorsorge ersetzen dabei die bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen (VL).

Die Umwandlung von Vermögenswirksamen Leistungen in Altersvorsorgewirksamen Leistungen ist für den Arbeitnehmer sehr attraktiv, da man sich so die staatliche Förderung der Riester-Rente sichern kann, die meist deutlich höher ist als die “alte” VL-Förderung.

Hintergrund dieser Umstellung ist der am 1. Oktober 2006 in Kraft getretenen Tarifvertrag über die altersvorsorgewirksamen Leistungen (TV AVWL) zwischen den Tarifvertragsparteien IG Metall und Gesamtmetall. Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie erhalten vom Arbeitgeber eine jährliche Geldleistung von derzeit 319,08 Euro (Auszubildende erhalten 159,48 Euro). Dieses Geld wird entweder für eine förderfähige private Altersvorsorge oder für eine Altersvorsorgezusage des Arbeitsgebers verwendet. Die Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Verschiedene Anlagearten der AVWL im Überblick

Als Anlageart für die Leistungen der AVWL ist insbesondere die Anlage in eine Private Altersvorsorge nach §§ 10a, 82 ff. EStG (Riester-Förderung) gedacht. Der Arbeitgeber zahlt hierbei die Beiträge in eine vom Arbeitnehmer privat abgeschlossene Riester-Rente. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer die Beitragszahlung jederzeit freiwillig erhöhen, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten.

Eine weitere Form der Anlagemöglichkeit der Leistungen einer AVWL ist die Entgeltumwandlung von Entgeltbestandteilen in eine Rentenzusage des Arbeitgebers. Beiträge des Bruttoentgelts werden hierbei für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet und nicht ausbezahlt. Für diese Beiträge müssen darüber hinaus keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.

Letztlich kann der Anleger eine Betriebsrente auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung abschließen. Der Arbeitgeber kann in Höhe der tariflichen Regelungen einen Beitrag in die betriebliche Altersversorgung leisten. Diese Leistungen müssen durch den Arbeitnehmer nicht versteuert werden und sind sozialversicherungsfrei. Bei dieser Variante werden für den Arbeitgeber die Lohnnebenkosten durch die Ersparnisse bei den Sozialversicherungsabgaben dauerhaft gesenkt.

AVWL beim Testsieger von Focus Money anlegen

Laut Focus Money bietet die DWS RiesterRente Premium die höchste Riester-Rente. Besonders erfreulich ist, dass dieser Riester-Fondssparplan auch zur Anlage von Altersvorsorgewirksamen Leistungen genutzt werden kann.