Riester-Rente für Besserverdiener

Oftmals herrscht der Irrglaube, dass sich die Riester-Rente hauptsächlich für kinderreiche Familien und Geringverdiener lohnt. Besserverdiener gehören jedoch auch eindeutig zu den Profiteuren der Riester-Rente.

Darum lohnt sich die Riester-Rente für Besserverdiener

Die Riester-Förderung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Zum einen erhält man eine jährliche Zulage. Neben der Grundzulage erhält man zusätzlich eine Kinderzulage, was die Riester-Rente besonders für kinderreiche Haushalte und Familien attraktiv macht.

Die für Besserverdiener interessantere Komponente der Riester-Förderung ist die zusätzliche Steuerersparnis:

Beiträge, die in die Riester-Rente investiert werden, können zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. Dies sind 2.100 € (bzw. 4.200 € bei Verheirateten) pro Jahr. Von der Steuererstattung werden lediglich die Zulagen, die in dem Jahr in den Vertrag geflossen sind, abgezogen.

Als Faustregel kann man daher sagen, dass die Förderquote der Riester-Rente ungefähr immer mindestens so hoch wie der persönliche Steuersatz ist. Bei Besserverdienenden liegt daher die Förderquote der Riester-Rente meist deutlich über 35%, teilweise sogar mehr als 40%.Anders ausgedrückt: Von 1.000 €, die in die private Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente investiert werden, müssen lediglich 600 € aus eigener Tasche aufgebracht werden. 400 € steuert der Staat bei.

Ihre persönliche Förderquote inklusive Steuerersparnis können Sie anhand des Riester-Angebotsrechners innerhalb von zwei Minuten ermitteln.

Welche Riester-Rente sollten Besserverdienende wählen?

Es gibt mehrere Arten der Riester-Rente, die unterschiedliche Vor- und Nachteile haben. Wir haben die unterschiedlichen Arten der Riester-Rente gegenübergestellt und verglichen.

Ergänzende Förderung zur Riester-Rente für Besserverdiener

Wenn man jährlich mehr als 2.100 € / 4.200 € im Rahmen der Riester-Rente steuerlich geltend machen möchte, bietet sich als Ergänzung die Basis-Rente an. Bis zu 20.000 € (bzw. 40.000 € bei Eheleuten) pro Jahr können anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Kleiner Wehmutstropfen: Im Jahr 2009 können lediglich 68% der Basis-Renten-Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Anteil steigt jährlich um 2%, ab dem Jahr 2025 können dann – analog zur Riester-Rente – 100% der Beiträge geltend gemacht werden.