Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zur DWS TopRente.
Beim Ausfüllen des Ergänzungsbogen für die Kinderzulage gibt es für Beamte folgende Besonderheiten: Als zuständige Familienkasse tragen Sie Ihre Dienststelle und als Kindergeldnummer Ihre Personalnummer ein.
- bei regelmäßigen Zahlungen von derzeit über 117,50 EUR pro Fonds,
- über die Verbuchung der Zulagen
- über die Wiederanlage von Erträgen bei Ausschüttung der Fonds.
Darüber hinaus erhalten Sie zum Beginn des Jahres einen Jahreskontoauszug mit allen Umsätzen sowie folgende Unterlagen:
- Dauer-Antrag auf Altersvorsorgezulage (nur nach dem ersten Kalenderjahr)
- Bescheinigung nach § 10a, Abs. 5 EStG (Zur Vorlage beim Finanzamt)
- Bescheinigung nach § 92 EStG (Zu Ihrer Information)
- Bescheinigung nach § 1 Abs. 1, Nr. 9 AltZertG (Zu Ihrer Information)
Aktienfonds: Akkumula, DWS Vermögensbildungsfonds I, DWS Vorsorge AS Dynamik, DWS Vorsorge AS Flex, Eurovesta, Investa, Top50Asien, Top50Europa, Top50Welt
Rentenfonds: Eurorenta, DWS Euro-Corp Bonds, DWS ProRenta, DWS Select Rent, DWS TopZins, Inter-Renta, Re-Inrenta
Geldmarktfonds: DWS Geldmarktfonds
Eine Übersicht über die aktuell genutzten Fonds finden Sie durch Klick auf folgende Links:
DWS TopRente Dynamik: empfohlen für Anleger zwischen 15 bis 39 Jahren.
DWS TopRente Balance: empfohlen für Anleger zwischen 40 bis 53 Jahren.
Die staatlichen Zulagen betragen pro Jahr:
Grundzulage
- 2006 – 2007 jährlich 114,00 EUR
- ab 2008 jährlich 154,00 EUR
Kinderzulage
- 2006 – 2007 jährlich 138,00 EUR
- ab 2008 jährlich 185,00 EUR
Ausgabeaufschlag (AA) und Verwaltungsvergütung (VE) im Durchschnitt:
AA VE
- DWS TopRente Balance 3,5 % 0,84 %
- DWS TopRente Dynamik 3,9 % 0,89 %
- Kontoführungsgebühr: Jährlich EUR 15,40
Der Ausgabeaufschlag wird bei jedem Kauf von Anteilen innerhalb der Ansparphase fällig. Verwaltungsvergütungen sind fondsbezogene Kosten, die für den Anleger nicht individuell anfallen, sondern jährlich dem Fondsvolumen entnommen werden. Die Angaben zu Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen erfolgen als durchschnittliche Größe, da in jeder Variante der DWS TopRente mehrere Fonds mit unterschiedlichen fondsbezogenen Kosten angelegt werden können. Die tatsächlich entstehenden Kosten können geringfügig von den genannten Durchschnittswerten abweichen.
- 70% des Altersvorsorgevermögens, mindestens jedoch alle eingezahlten Altersvorsorgebeiträge, stehen für die garantierte Zahlung gleich bleibender oder steigender Teilraten zur Verfügung.
- 30% des Altersvorsorgevermögens stehen für die mögliche Auszahlung eines einmaligen Betrages zur Verfügung.
Auszahlungen aus nicht geförderten Beiträgen (Überzahlungen) inklusive Wertentwicklung werden als nicht garantierte, variable Teilraten erbracht.
DWS TopRente Dynamik: empfohlen für Anleger zwischen 15 bis 39 Jahren.
DWS TopRente Balance: empfohlen für Anleger zwischen 40 bis 54 Jahren.
Nähere Informationen finden Sie mit folgenden Links:
Zum Kreis der begünstigten Personen gehören alle Steuerpflichtigen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten. Hierzu gehören insbesondere
- Arbeitnehmer,
- Auszubildende,
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- bestimmte Gruppen selbständig Tätiger,
- Bezieher von Lohnersatzleistungen,
- Pflegepersonen,
- nicht Berufstätige in der Kindererziehungszeit bzw. Bezieher des Elterngeldes,
- geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben,
- Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst, die in einer Zusatzversorgungseinrichtung wie z.B. der VBL pflichtversichert sind und die eine den Beamten ähnliche Gesamtversorgung haben.
- Auch Personen, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind, werden in die Förderung einbezogen.
- Weiterhin werden ab 01.01.2005 Bezieher von Arbeitslosengeld II mit in den Kreis der begünstigten Personen aufgenommen, sofern sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Darüber hinaus werden Ehepartner begünstigter Personen gefördert, auch wenn sie selbst nicht direkt förderberechtigt sind.
Nicht förderberechtigt sind folgende Personengruppen:
- freiwillig Versicherte
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
- geringfügig Beschäftigte ohne Aufstockungsbeträge
- Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn sie keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben
- Bezieher einer Altersrente
- 2006 – 2007 jährlich 3% des Bruttovorjahreseinkommens (inkl. Zulagen)
- ab 2008 jährlich 4% des Bruttovorjahreseinkommens (inkl. Zulagen)
Die steuerlich geförderten Höchstgrenzen sind in den ersten Jahren gestaffelt und betragen pro Jahr:
- 2006 – 2007 jährlich bis zu 1.575,00 EUR (inkl. Zulagen)
- ab 2008 jährlich bis zu 2.100,00 EUR (incl. Zulagen)
Für den Fall, dass Sie nicht den o.g. Mindestbeitrag zahlen, wird die Zulage im Verhältnis zu den tatsächlich gezahlten Altersvorsorgebeiträgen gekürzt.
Wenn der o. g. Mindestbeitrag den Sockelbeitrag unterschreitet, ist der Sockelbeitrag als Mindestbeitrag zu leisten.
Der Sockelbetrag beträgt 60,00 EUR.
Bei der Zulage unterscheidet der Staat zwischen einer Grundzulage und einer Kinderzulage, die pro Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gezahlt wird.
Grundzulage
- 2006 – 2007 jährlich 114,00 EUR
- ab 2008 jährlich 154,00 EUR
Kinderzulage
- 2006 – 2007 jährlich 138,00 EUR
- ab 2008 jährlich 185,00 EUR
Die Zulagen werden vom Staat direkt auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen. Sie erhöhen also die Einzahlungen auf diesen Vertrag.
- Vollständige Anschrift Ihres derzeitigen Anbieters
- Ihre Vertragsnummer bei dem derzeitigen Anbieter
- Stichtag der Übertragung
Wir erledigen alles Weitere für Sie und setzen uns zwecks Abwicklung des Übertrags mit Ihrem alten Anbieter in Verbindung.
DWS TopRente Balance 15 bis 54 Jahre
DWS TopRente Dynamik 15 bis 39 Jahre
Ihr Eintrittsalter errechnen Sie wie folgt: Jahr der ersten Beitragszahlung ./. Geburtsjahr = Eintrittsalter . Das Mindesteintrittsalter ist 15 Jahre, das Höchstalter beträgt 54 Jahre.
Kostenfreie Service-Rufnummer des Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung: Tel. 0800 15 15 15 0, Mo. bis Do. von 08.00 bis 20:00 Uhr
Informationen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Internet: bfa.de, unter “Zusätzliche Altersvorsorge”
Weitere Links:
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung www.bmwa.bund.de
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder www.vbl.de
Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi www.verdi.de
Deutscher Beamtenbund www.dbb.de
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. www.gdv.de
Verbraucherschutzzentralen www.vzbv.de
Bund der Versicherten www.bundderversicherten.de
Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften (Bundesverband
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) www.aba-online.de
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) www.dgb.de
Sofern Sie als Beamter oder Beamtin keine Sozialversicherungsnummer haben, ist darüber hinaus die Beantragung einer Zulagenummer durch Sie über Ihren zuständigen Dienstherrn erforderlich. Die Vergabe einer Zulagenummer erfolgt durch die ZfA und wird anschließend Ihrer Dienststelle/Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt.