Basisrente – Rürup-Rente und Basisrente. Zwei Begriffe – eine staatlich geförderte Private Altersvorsorge
Im März 2002 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlicher Rentenversicherung nicht verfassungskonform sei. Daraufhin berief die Bundesregierung eine Expertenkommission, deren Vorsitzender Bert Rürup war.
Er entwickelte maßgeblich das neue Alterseinkünftegesetz sowie die daraus resultierende Basisversorgung für Selbstständige und Freiberufler. Diese Rente wird seither vorwiegend nach dem Namensgeber Bert Rürup benannt, es ist die Rürup-Rente. Die Basisrente Rürup-Rente stellt hierbei eine Altersversorgung dar, die staatlich subventioniert wird, und zwar in Form von Steuerersparnissen, und ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung eine Basisversorgung darstellt. Allerdings baut der Anleger hier einen Kapitalbetrag auf, von dem die Rentenzahlung im Alter bezahlt werden kann.
Um sicherzustellen, dass die Steuervorteile auch in die Altersversorgung investiert werden, darf diese Art der Altersvorsorge zum Ablauf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, vielmehr ist nur die Auszahlung als monatliche Rente gestattet. Lediglich 30% des angesparten Kapitals kann in einer Summe entnommen werden. Weiterhin müssen die Anbieter der Basisrente Rürup-Rente die eingezahlten Beiträge garantieren, auch wenn die Wahl des Anlegers auf eine fondsgebundene Variante fällt.
Der besondere Vorteil der Rürup-Rente ist ihr Schutz vor Pfändung, auch wird das Kapital in einem solchen Vertrag nicht zur Berechnung von Arbeitslosengeld II herangezogen. Auch so soll verhindert werden, dass die Steuervorteile verpuffen.
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