Wohn-Riester für den Eigenheimerwerb ab 2008 nutzen

Das Eigenheimrentengesetz hat dafür gesorgt, dass die attraktive Förderung der Riester-Rente auch für den Erwerb eines Eigenheims genutzt werden kann. Je nachdem wann der Erwerb stattfand, ergeben sich unterschiedliche Handlungsoptionen.

Anschaffung vor oder nach 2008 entscheidend für Ihre Wohnriester-Möglichkeiten

Während Immobilienbesitzer, die vor 2008 ein Eigenheim erworben haben, nur auf einem Weg von Wohn-Riester profitieren können, haben Besitzer von ab 2008 erworbenen Eigenheimen zwei Optionen. Wurde das Eigenheim neu erbaut, gilt der Zeitpunkt zu dem es bezugsfertig war als Anschaffungszeitpunkt.

Neben dem Anschaffungszeitpunkt gibt es einige weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen damit ein Eigenheim wohnriester-förderfähig ist.

Zwei Wohnriester-Optionen für Eigenheime, die ab 2008 erworben wurden

Wenn Sie ab 2008 ein Eigenheim erworben und finanziert haben, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Optionen offen wie Sie von Wohn-Riester profitieren können:

Riester-Bausparvertrag

Mit einem Riester-Bausparvertrag haben Sie die Möglichkeit zunächst Guthaben riestergefördert anzusparen. Ist er zuteilungsreif haben Sie Anspruch darauf sich das Riester-Bausparguthaben sowie ein Riester-Bauspardarlehen auszahlen zu lassen. Damit können Sie bereits aufgenommene Baukredite ablösen. Anschließend tilgen Sie das Riester-Bauspardarlehen. Sie können hierbei jederzeit Sondertilgungen leisten.

Aufgrund der mäßigen Verzinsung bieten wir keinen Riester-Bausparvertrag an und raten eher dazu einen Riester-Fondssparplan zu nutzen.

„Normaler“ Riester-Vertrag

Alternativ oder wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben können Sie diesen auch dazu verwenden zu jedem beliebigen Zeitpunkt bis zum Rentenbeginn das angesparte Guthaben verwenden, um Baukredite abzulösen.

Diese Variante bietet sich besonders an, wenn man bereits eine Riester-Rente hat und nicht wechseln möchte oder aber man davon ausgeht, dass man – insbesondere mit einem Riester-Fondssparplan – mit einer „normalen“ Riester-Rente eine höhere Rendite erzielt. Lohnt sich der Wechsel von der Riester-Rente zu Wohn-Riester?

Höchste und beste Riester-Rente für Wohn-Riester statt Riester-Bausparvertrag

Riester-Bausparverträge haben den Nachteil, dass sie eine verhältnismäßig geringe Guthabenverzinsung haben. Meist liegt sie deutlich unter 2% pro Jahr. Die eventuell günstigen Bauspardarlehenszinsen „erkauft“ man sich also durch niedrige Guthabenzinsen.

Wenn Sie bereits ein Eigenheim erworben haben und ohnehin noch einige Jahre warten müssen bis die Zinsbindung ausläuft und Sie Ihre aktuellen Baukredite ablösen können, bietet es sich an nicht auf einen Riester-Bausparvertrag, sondern einen Riester-Fondssparplan zu setzen und zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt das angesparte Guthaben dazu zu verwenden.

Folgende Vorteile sprechen für diese Variante:

  • Hohe Renditeerwartung: Langfristig haben Riester-Fondssparpläne eine Renditeerwartung von 6 bis 8% pro Jahr – deutlich mehr als ein Riester-Bausparvertrag.
  • Mindestgarantie: Im Gegensatz zum normalen Fondssparplan gibt es beim Riester-Fondssparplan die Garantie, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen vorhanden sein müssen.
  • Kein Warten auf Zuteilung: Guthaben aus dem Riester-Fondssparplan können Sie jederzeit zur Baukredittilgung nutzen und nicht erst, wenn der Bausparvertrag nach x Jahren zuteilungsreif ist.
  • Völlig flexibel: Es ist jederzeit möglich Beiträge anzupassen, Sonderzahlungen zu leisten, Teilentnahmen zur Kredittilgung zu tätigen oder auch völlig auf die Wohnriester-Verwendung zu verzichten, wenn sich ihre Lebensumstände ändern.

Als höchste und beste Riester-Rente wurde die DWS RiesterRente Premium ausgezeichnet. Hierbei handelt es sich um einen Riester-Fondssparplan, der zudem auch eine optionale Höchststandsicherung anbietet.