Details und Bedingungen für steuerliche Wohnriester-Förderung und Zulage
Die Wohnriester-Rente lohnt sich für alle, die ein Eigenheim erwerben wollen – entweder unmittelbar oder irgendwann bis zum Rentenbeginn. Grund dafür ist die üppige Wohnriester-Förderung. Diese unterteilt sich in eine Grund- und Kinderzulage sowie eine (eventuelle) Steuererstattung.
Höhe der Wohnriester-Förderung: Steuererstattung und Zulage
Die Wohnriester-Förderung unterscheidet sich von der Höhe her nicht von der „normalen“ Riester-Förderung. Durchschnittlich beträgt die Wohn-Riester-Förderung 35% der eingezahlten Beiträge.
Wer mindestens 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (mindestens 60 € / maximal 2.100 €) für das Eigenheim im Rahmen von Wohn-Riester verwendet, erhält mindestens die Wohn-Riester-Zulage:
Wohnriester-Zulage im Detail:
- Grundzulage: Die Grundzulage beträgt 154 € pro Jahr und Person. Demnach bekommen Ehepaare jährlich bis zu 308 € Grundzulage, wenn beide eine (Wohn-)Riester-Rente abgeschlossen haben.
- Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigtes Kind erhält man eine Riester-Kinderzulage von 185 € pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sind es sogar 300 €. Die Kinderzulage wird immer nur an einen Erziehungsberechtigten gezahlt. Sofern nicht anders beantragt, ist dies die Person, die das Kindergeld bezieht.
- Berufseinsteigerbonus: Für Personen, die im Kalenderjahr des Riester-Vertragsabschlusses spätestens das 25. Lebensjahr vollenden und einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, gibt es einmalig einen Riester-Berufseinsteigerbonus von 200 €.
Für Familien lohnt sich die Wohn-Riester-Zulage besonders: Eine Familie mit zwei Kindern (2006 und 2010 geboren) bekommt in der Summe 793 € Grund- und Kinderzulage pro Jahr plus – in Abhängigkeit vom Alter – einmalig 200 € Bonus.
Die Wohnriester-Zulage wird von der Zulagenstelle direkt auf Ihren Wohnriester-Vertrag überwiesen.
Zusätzliche steuerliche Förderung der Wohn-Riester-Rente
Zusätzlich zur Wohnriesterzulage erhält man ggf. noch eine Steuererstattung, da die Beiträge in den Wohnriester-Vertrag steuerlich geltend gemacht werden können. Fällt die Steuererstattung höher aus als die erhaltenen Wohnriester-Zulagen, bekommt man die Differenz vom Finanzamt erstattet. Als Faustregel kann man festhalten, dass die Mindestförderquote von Wohnriester dem persönlichen Steuersatz entspricht. Selten liegt die Förderquote unter 35%.
So sichern Sie sich die Wohnriester-Förderung
Um sich die Wohnriester-Förderung für das aktuelle Kalenderjahr zu sichern, muss man sich bis zum Jahresende für einen Wohnriester-Vertrag entschlossen haben.
Unser Onlineratgeber sagt Ihnen welche der beiden Varianten besser zu Ihnen passt. Bitte wählen Sie:
- Ich habe vor dem 01.01.2008 Wohneigentum erworben
- Ich habe nach dem 01.01.2008 Wohneigentum erworben
- Ich plane in den nächsten Monaten Wohneigentum zu erwerben
- Ich plane in einigen Jahren Wohneigentum zu erwerben
- Ich bin mir nicht sicher, ob ich Wohneigentum erwerben möchte
Mit den Antragsunterlagen erhält man in der Regel den sogenannten Dauerzulagenantrag. Diesen muss man einmalig ausfüllen, um fortan jedes Jahr die Wohnriester-Zulage zu erhalten. Die Wohnriester-Steuererstattung erhält man indem man die gezahlten Beiträge im Rahmen der persönlichen Steuererklärung geltend macht.
Bedingungen für Wohn-Riester beachten
Um von der Wohnriester-Rente profitieren zu können, muss man zum Kreis der Riester-Förderberechtigten gehören. Dazu zählen insbesondere Angestellte und Beamte.
Zudem gibt es bestimmte Kriterien, die das Eigenheim erfüllen muss, für das die Wohnriester-Rente genutzt werden soll.
Weitere Wohnriester-Informationen:
- Riester-Förderung
- Ich habe vor dem 01.01.2008 Wohneigentum erworben
- Ich habe nach dem 01.01.2008 Wohneigentum erworben
- Ich plane in den nächsten Monaten Wohneigentum zu erwerben
- Ich plane in einigen Jahren Wohneigentum zu erwerben
- Ich bin mir nicht sicher, ob ich Wohneigentum erwerben möchte
- Riester-Förderberechtigte Personen
- Wohnriester-Bedingungen