Details und Bedingungen für steuerliche Wohnriester-Förderung und Zulage

Die Wohnriester-Rente lohnt sich für alle, die ein Eigenheim erwerben wollen – entweder unmittelbar oder irgendwann bis zum Rentenbeginn. Grund dafür ist die üppige Wohnriester-Förderung. Diese unterteilt sich in eine Grund- und Kinderzulage sowie eine (eventuelle) Steuererstattung.

Höhe der Wohnriester-Förderung: Steuererstattung und Zulage

Die Wohnriester-Förderung unterscheidet sich von der Höhe her nicht von der „normalen“ Riester-Förderung. Durchschnittlich beträgt die Wohn-Riester-Förderung 35% der eingezahlten Beiträge.

Wer mindestens 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (mindestens 60 € / maximal 2.100 €) für das Eigenheim im Rahmen von Wohn-Riester verwendet, erhält mindestens die Wohn-Riester-Zulage:

Wohnriester-Zulage im Detail:

  • Grundzulage: Die Grundzulage beträgt 154 € pro Jahr und Person. Demnach bekommen Ehepaare jährlich bis zu 308 € Grundzulage, wenn beide eine (Wohn-)Riester-Rente abgeschlossen haben.
  • Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigtes Kind erhält man eine Riester-Kinderzulage von 185 € pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sind es sogar 300 €. Die Kinderzulage wird immer nur an einen Erziehungsberechtigten gezahlt. Sofern nicht anders beantragt, ist dies die Person, die das Kindergeld bezieht.
  • Berufseinsteigerbonus: Für Personen, die im Kalenderjahr des Riester-Vertragsabschlusses spätestens das 25. Lebensjahr vollenden und einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, gibt es einmalig einen Riester-Berufseinsteigerbonus von 200 €.

Für Familien lohnt sich die Wohn-Riester-Zulage besonders: Eine Familie mit zwei Kindern (2006 und 2010 geboren) bekommt in der Summe 793 € Grund- und Kinderzulage pro Jahr plus – in Abhängigkeit vom Alter – einmalig 200 € Bonus.

Die Wohnriester-Zulage wird von der Zulagenstelle direkt auf Ihren Wohnriester-Vertrag überwiesen.

Zusätzliche steuerliche Förderung der Wohn-Riester-Rente

Zusätzlich zur Wohnriesterzulage erhält man ggf. noch eine Steuererstattung, da die Beiträge in den Wohnriester-Vertrag steuerlich geltend gemacht werden können. Fällt die Steuererstattung höher aus als die erhaltenen Wohnriester-Zulagen, bekommt man die Differenz vom Finanzamt erstattet. Als Faustregel kann man festhalten, dass die Mindestförderquote von Wohnriester dem persönlichen Steuersatz entspricht. Selten liegt die Förderquote unter 35%.

So sichern Sie sich die Wohnriester-Förderung

Um sich die Wohnriester-Förderung für das aktuelle Kalenderjahr zu sichern, muss man sich bis zum Jahresende für einen Wohnriester-Vertrag entschlossen haben.

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Mit den Antragsunterlagen erhält man in der Regel den sogenannten Dauerzulagenantrag. Diesen muss man einmalig ausfüllen, um fortan jedes Jahr die Wohnriester-Zulage zu erhalten. Die Wohnriester-Steuererstattung erhält man indem man die gezahlten Beiträge im Rahmen der persönlichen Steuererklärung geltend macht.

Bedingungen für Wohn-Riester beachten

Um von der Wohnriester-Rente profitieren zu können, muss man zum Kreis der Riester-Förderberechtigten gehören. Dazu zählen insbesondere Angestellte und Beamte.

Zudem gibt es bestimmte Kriterien, die das Eigenheim erfüllen muss, für das die Wohnriester-Rente genutzt werden soll.