Eigenheimrente und Eigenheimrentengesetz
Eigenheimrente ist die formelle Bezeichnung von Wohnriester. Mit Verabschiedung des Eigenheimrentengesetz (kurz: EigRentG) rückwirkend zum 01.01.2008 ist es möglich die Riester-Rente-Förderung auch für wohnwirtschaftliche Zwecke zu nutzen. Der Eigenheimerwerb erfährt somit eine attraktive Förderung.
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Ist die Eigenheimrente für Sie geeignet?
Nutzen Sie unseren Onlineratgeber zur Eigenheimrente, um zu erfahren, ob Sie die Chancen des Eigenheimrentengesetzes für sich nutzen sollten. Bitte wählen Sie welche Aussage am ehesten auf Ihre aktuelle Situation zutrifft:
- Vor dem 01.01.2008 Wohneigentum erworben
- Nach dem 01.01.2008 Wohneigentum erworben
- In den nächsten Monaten Wohneigentum erwerben
- In einigen Jahren Wohneigentum erwerben
- Nicht sicher, ob ich Wohneigentum erwerben möchte
Welche Arten von Eigenheimrente gibt es?
Die Eigenheimrente gemäß Eigenheimrentengesetz gibt es in Form eines Riester-Bausparvertrages oder einem Riester-Darlehen. Zudem besteht natürlich die Möglichkeit zunächst jede andere Form der Riester-Rente abzuschließen und das angesparte Guthaben für die Eigenheimrente umzuwandeln.