Haken der Eigenheimrente: Die Bedingungen für Wohnriester

Die Wohnriester-Förderung kann nicht für jede Art von Eigenheim genutzt werden. Bevor es später ein böses Erwachen gibt, sollte man vorher genau prüfen, ob das Eigenheim die Vorraussetzungen für die Eigenheimrente-Förderung erfüllt.

Diese Bedingungen muss die Wohnriester-Immobilie erfüllen

  • Es kann eine Eigentumswohnung, ein Haus, eine Genossenschaftswohnung oder ein Dauerwohnrecht sein
  • Die Immobilie muss sich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums befinden
  • Es muss sich um den Hauptwohnsitz oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen handeln, also selbstgenutzt werden
  • Die Immobilie wurde nach dem 31.12.2007 gekauft (= Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags) bzw. gebaut (= bezugsfertig)
  • Die Immobilie darf frühestens ein Monat vor Abschluss des Wohnriester-Vertrages erworben worden sein
  • Der Förderberechtigte muss auch wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie sein (er muss aber nicht Alleineigentümer oder Nutzer sein)

Unser Online-Ratgeber: Meine Immobilie erfüllt eine der oben genannten Bedingungen nicht – so erhält man trotzdem die Wohnriester-Förderung

Wenn Sie sich für einen Riester-Bausparvertrag entschieden haben oder Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen, um die Vorteile von Wohn-Riester zu nutzen, muss der Entnahmebetrag spätestens 12 Monate nach Auszahlung für die Anschaffung oder Herstellung des Eigenheims aufgewendet werden.

Zu beachten ist ebenfalls, dass Wohnriester nicht für einen Anbau (= Erweiterung einer bereits selbstgenutzten Immobilie), Umbau oder Renovierung genutzt werden kann.

Wohnriester-Bedingungen nach dem Immobilienkauf

Hat man sich bereits dafür entschieden Wohnriester für den Immobilienerwerb zu nutzen, gilt es einige Regeln, die machen beachten sollte, wenn man beispielsweise umzieht, verkaufen möchte, sich scheiden lässt oder verstirbt.