Wohn-Riester: Ich habe bereits vor 2008 ein Eigenheim erworben
Wohn-Riester wurde erst rückwirkend zum 01.01.2008 eingeführt. Das hat zur Folge, dass man die primären Wohn-Riester-Lösungen, den Riester-Bausparvertrag und den Riester-Kredit, für Eigenheime, die man vor 2008 angeschafft oder gebaut hat, nicht nutzen kann – siehe Wohn-Riester-Bedingungen. ABER: Es gibt eine Ausnahmeregelungen, die es ermöglicht trotzdem von der Riester-Förderung zu profitieren.
So sichern Sie sich die Riester-Förderung für vor 2008 erworbene Eigenheime
Auch wenn Sie Ihr Eigenheim bereits vor 2008 erworben oder erbaut haben, ist es möglich von der Riester-Rente zu profitieren: Wenn Sie sich für eine „normalen“ Riester-Rente entscheiden, haben Sie die Möglichkeit das angesparte Guthaben zum Rentenbeginn zur Tilgung der bestehenden Restschuld zu verwenden.
Genauso wie bei einem „klassischen“ Wohn-Riester-Vertrag erhalten Sie während der Ansparphase die Förderung der Riester-Rente. Zum Rentenbeginn entnehmen Sie Teile oder das komplette Guthaben des Riester-Vertrages, um einen für den Eigenheimerwerb aufgenommenen Kredit zu tilgen. Auch hinsichtlich der Besteuerung gibt es keine Unterschiede.
Das sollten Sie tun, um diese Form von Wohn-Riester für sich zu nutzen
Zunächst sollten Sie sich für ein Riester-Angebot entscheiden, das Sie zum Ansparen nutzen möchten. Sollten Sie nicht wissen welche Riester-Variante für Sie am Besten geeignet ist, nutzen Sie unseren Riester-Vergleich, der die verschiedenen Möglichkeiten gegenüber stellt.
Um zu ermitteln wie hoch das Guthaben der Riester-Rente ausfallen kann, das Sie zum Rentenbeginn als Tilgung des Immobilienkredits verwenden können, sollten Sie eine Angebotsberechnung vornehmen.
Leider lässt sich das genaue Guthaben zum Rentenbeginn heute noch nicht beziffern, da es – unabhängig von Anbieter und Art der Riester-Rente – keine fest kalkulierbare Rendite gibt. Da jeder Riester-Anbieter mindestens die eingezahlten Beiträge zuzüglich Zulagen garantieren muss, ist dies der Mindestbetrag, der zur späteren Darlehenstilgung zur Verfügung steht. Erfahrungsgemäß erwirtschaften Riester-Fondssparpläne langfristig eine Rendite zwischen 6 und 8% pro Jahr – mit dieser Rendite können Sie also rechnen, wenn alles planmäßig verläuft. Kommt mehr Kapital heraus als Sie zur Tilgung des Baukredits benötigen, erhalten Sie dieses als lebenslange Rente zusätzlich ausgezahlt.
Haben Sie sich entschieden mit wie viel Guthaben zu Rentenbeginn Sie aus dem Riester-Vertrag rechnen, sollten Sie diesen Betrag über einen Baukredit mit endfälliger Tilgung finanzieren. Das bedeutet, dass für diesen Kredit erst zum Ende der Laufzeit eine Zahlung geleistet werden muss. Diese Zahlung tätigen Sie dann aus dem Riester-Guthaben – so haben Sie die attraktive Förderung der Riester-Rente für Ihr Eigenheim genutzt.