Basisrente – Sonderausgabenabzug

Der größte Vorteil der Basisrente ist die Möglichkeit, die Basisrente Beiträge für diesen Vertrag steuerlich geltend zu machen. Diese Möglichkeit wird auch Basisrenten Sonderausgabenabzug genannt, denn die Beiträge stellen Sonderausgaben im Sinne des Einkommenssteuerrechts dar. Hierdurch kann das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden, eine Reduzierung der Steuern ist die Folge.

Wie hoch die jeweilige Ersparnis ist, sollte mit einem Steuerberater besprochen werden. Die Möglichkeit, den Sonderausgabenabzug nutzen zu können, wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes geschaffen, in dessen Zuge auf die Riester-Rente beschlossen wurde. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass Basisrente bzw. Rürup-Rente Beiträge bei Singles bis zu einer Höhe von 20.000 Euro als Basisrente Sonderausgabenabzug angesetzt werden können. Ehepaare können sogar 40.000 Euro geltend machen, also den doppelten Betrag.

Allerdings ist derzeit der Basisrente Sonderausgabenabzug noch nicht in voller Höhe des Beitrages möglich. Vielmehr wurde hier eine Staffelung vereinbart. Diese begann bei Auflegung im Jahr 2005 bei gerade einmal 60% und erhöht sich seither um 2% pro Jahr. Somit haben Inhaber der Basisrente nun, 2008, die Möglichkeit, bereits 66% ihrer Beiträge als Sonderausgaben anzusetzen. Erst im Jahr 2025 wird dann der 100%ige Beitrag erreicht sein. Im Gegenzug müssen Anleger aber auch ihre spätere Rentenzahlung versteuern.

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