Basisrente – Steuervorteile

Basisrente und Steuervorteile

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, hat sich in den vergangenen Jahren rasant zu einer der heute bekanntesten und beliebtesten Vertragsarten der privaten Altersvorsorge gemausert. Sie gilt dabei als eine der steuerlich günstigsten Vertragsarten. Aber warum ist das so? Gibt es wirklich Möglichkeiten die Basisrente und Steuervorteile miteinander zu kombinieren?

Nun, zuerst einmal muss man wissen, dass die Basisrente zur “Ersten Schicht” der privaten Altersvorsorge gezählt wird. Die Beiträge, die ein Versicherungsnehmer zu seinem Vertrag entrichtet sind daher nicht nur als Sonderausgaben abzugsfähig sondern können als spezielle Altersvorsorgeaufwendungen verbucht werden. Die Höchstgrenzen für den steuerlich absetzbaren Betrag steigen damit auf 10.000 Euro für Ledige und 20.000 Euro für Verheiratete an.

Um einen flüssigen Übergang zwischen den enormen Steuervorteilen in der Ansparphase und der Besteuerung der Rente in der Rentenphase zu gewährleisten, wurden Übergangsfristen geschaffen. In 2007 war es daher möglich, maximal 64% der aufgewendeten Beiträge steuerlich gelten zu machen. Jedes Jahr steigt diese Abzugsfähigkeit um 2% bis im Jahre 2025 die gesamten Beiträge abgesetzt werden dürfen. Basisrente und Steuervorteile gehen also Hand in Hand. Als Gegenstück zur Steuerfreiheit in der Ansparphase müssen die Renten versteuert werden, im Jahre 2007 zu 54%, dann jährlich um 2%, ab 2020 um 1% ansteigend. Ab dem Jahre 2040 muss dann die gesamte Rente versteuert werden.

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