Basisrente – Hinterbliebenenschutz
Die Basisrente hat den Nachteil, dass bei Tod des Versicherten das Kapital des Vertrages verfällt und nicht an Hinterbliebene ausgezahlt wird. Durch den Abschluss eines Basisrenten Hinterbliebenenschutzes kann dieser Nachteil jedoch zu 100% wieder ausgeglichen werden. Man unterscheidet prinzipiell verschiedene Arten des Hinterbliebenenschutzes. Die am meisten genutzte Variante ist die Auszahlung der bis dahin gesparten Beträge im Todesfall.
Diese Auszahlung des Guthaben der Basisrente kann wahlweise direkt an Hinterbliebene, also Ehegatten und Kinder, erfolgen. Für diese Variante der Hinterbliebenenabsicherung müssen Antragsteller in der Regel keine Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten. Diese können jedoch bei der nächsten Variante gefragt werden. Bei ihr erhalten die Hinterbliebenen eine vertraglich vereinbarte Rente. Diese wird jedoch nur an minderjährige Kinder oder an den Ehegatten gezahlt. Weiterhin ist es möglich, eine spezielle Summe zu benennen, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
In diesem Fall handelt es sich quasi um eine Risikoversicherung, für die ebenfalls Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Nicht alle Versicherungen bieten alle Arten des Hinterbliebenenschutzes an, daher sollten sich Antragsteller vorher genau nach den Leistungen im Todesfall erkundigen.
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