Die Rüruprente – Die Grundlagen der Rürup-Rente

Die Rüruprente ist eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge, die zudem steuerlich gefördert wird. Die Rürup-Rente stellt im Ergebnis eine Basisversorgung dar. Je nach Wunsch des Versicherten kann die Rentenzahlung bereits mit 60 Jahren erfolgen. Die Rente wird dann anschließend an die Ansparphase lebenslang als Leibrente gezahlt.

Die Rüruprente ist hierbei als eine kapitalgedeckte Altersvorsorge zu sehen, die zur Herstellung und zum Aufbau einer privaten Basisversorgung genutzt werden soll. Aus diesen Begrifflichkeiten leitet sich auch der Begriff der „Basisrente“ ab.

Generell kann die Rürup-Rente von allen Personen abgeschlossen werden, die in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Sie ist jedoch vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, da diese in der Regel mit der maximalen steuerlichen Förderung ihrer Beiträge rechnen können. Aber auch Arbeitnehmer mit einem hohen Verdienst können von der Rüruprente profitieren. Der Grund hierfür liegt in den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

So sind Beiträge für die private Altersvorsorge im Rahmen der Einkommenssteuer absetzbar. Sie mindern so direkt die Steuerlast. Der Höchstbetrag, der so in Form einer Rürup-Rente als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden kann, liegt aktuell bei 20.000,00 Euro pro Person, Ehepaare können den doppelten Betrag, also 40.000,- Euro nutzen.

Es sind aktuell jedoch noch nicht 100% der Beiträge zur Rürup-Rente absetzbar, sondern dies erfolgt ansteigend. Konnten im Jahr 2007 nur 64% der Beiträge abgesetzt werden, steigt dieser Betrag jährlich um 2% an. Erst im Jahr 2025 können 100% der Kosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Beiträge zur Rürup-Rente werden in der Regel als klassische Rentenversicherung verzinslich angelegt, weiterhin wird der Versicherte an den Überschüssen, die von der Versicherung erzielt werden, beteiligt. Deutlich höhere Renditechancen bieten fondsgebundene Rürup-Rentenversicherungen: Hier werden die Sparbeiträge in Investmentfonds Ihrer Wahl angelegt. Sie können so nach Ihren Wünschen von den Chancen der Aktien-, Renten- oder Immobilienmärkte profitieren. Die Auszahlung der Rürup-Rente muss als Leibrente erfolgen, denn sie ist nicht kapitalisierbar. Eine vorzeitige Auszahlung oder Einmalauszahlung ist förderschädlich, d.h. dass dies zwar möglich ist, man jedoch sämtliche Steuervorteile zurückzahlen muss.

Die Rürup-Rente im Überblick:

  • Private und kapitalgedeckte Leibrentenversicherung
  • Zahlung einer monatlichen und lebenslangen Zusatzrente
  • Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr
  • Ansprüche aus einer Rüruprente sind nicht vererbbar, nicht zu veräußern, können nicht übertragen werden und sind nicht beleihbar
  • Zusatzversicherungen in Bezug auf Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenenrente sind möglich
  • Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
  • Rentenleistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung

Die Vor- und Nachteile der Rürup-Rente

Der Abschluss einer Rürup-Rente bringt dem Versicherten zahlreiche Vorteile. So ist er im Alter durch die Rentenzahlungen versorgt. Auf Wunsch kann die Rente auch dynamisch mit jährlich steigenden Raten ausgezahlt werden. Weiterhin können die oben genannten Steuervorteile genutzt werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Rürup-Rente Harz-IV-sicher ist. Das in einem Rürup-Vertrag angesparte Vermögen wird also im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht angerechnet. Zudem ist die Anlage in der Ansparphase pfändungssicher, sie ist somit auch im Insolvenzfall gesichert. Vorteilhaft ist auch die hohe Flexibilität der Einzahlungen, denn neben monatlich festen Beitragszahlungen sind auch mehrmals im Jahr Sondereinzahlungen möglich.

Die Rürup-Rente bringt dem Versicherten jedoch nicht nur Vorteile. So ist ein solcher Vertrag nicht beleihbar, vererbbar, übertragbar oder veräußerbar. Der Kunde bindet sich mit Abschluss also über viele Jahre. Verstirbt der Versicherte vor Eintritt des Rentenalters, erhalten die Hinterbliebenen zudem keine Zahlungen aus der Versicherung.

Um diesen Nachteil zu kompensieren, kann mit der Rürup-Rente auch eine Hinterbliebenen-Vorsorge abgeschlossen werden, die jedoch zusätzliche Kosten verursacht. Bei vielen fondsgebundenen Rürup-Renten-Angeboten kann das angesparte Fondsguthaben auf die Rürup-Rente des verbleibenden Ehepartners übertragen werden. Das angesparte Guthaben ist also nicht verloren.

Die Besteuerung der Rüruprente

Bei der Auszahlung der Rüruprente greift die nachgelagerte Besteuerung. Die Rente muss demnach mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Wie hoch zu versteuernde Anteil der Rente liegt, ist abhängig vom Jahr des Renteneintritts. Waren im Jahr 2007 54% der Rente steuerpflichtig, erhöht sich dieser Betrag bis zum Jahr 2020 um jährlich 2%, danach nur noch um 1% pro Jahr. 2040 ist dann der gesamte Rentenbetrag steuerpflichtig. Vorteilhaft ist allerdings, dass der Steuersatz im Rentenalter meist geringer sein wird.