Basisrente gegen Einmalbetrag / Einmalzahlung

Die Einzahlungen in die Basisrente können von den Versicherten variabel gestaltet werden, also auch in Form einer Einmalzahlung bzw. Einmalbetrag. So gibt es im Gegensatz zur normalen Rentenversicherung nicht die Pflicht, dass monatlich feste Beträge eingezahlt werden müssen.

Basisrente-Versicherte haben vielmehr die Möglichkeit, auch nur eine Einmalzahlung bei der Basisrente bzw. Rürup-Rente pro Jahr zu leisten. Diese kann bis zur Höhe des maximalen Förderbetrages von 20.000 Euro bei Singles bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten erfolgen. Durch die Basisrente-Einmaleinzahlung haben Vertragsinhaber so die Möglichkeit, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. Der Basisrente-Einmalbetrag kann aber auch dazu genutzt werden, eine sofort beginnende Rente zu erhalten. Diese Möglichkeit kann zum Beispiel von älteren Menschen genutzt werden, die bereits das Rentenalter erreicht haben und trotzdem die steuerlichen Vorteile, zumindest für ein Jahr, nutzen wollen.

Die Basisrente-Einmalzahlung dient dann dazu, eine lebenslange Rente zu erhalten, die jedoch sofort, und nicht erst nach einigen Jahren, ausgezahlt wird.
Auch in diesem Fall sind die steuerlichen Höchstbeträge von 20.000 bzw. 40.000 Euro zu nutzen. Ältere Menschen haben bei der sofort beginnenden Basisrente zudem den Vorteil, dass die Rentenzahlungen nicht zu 100%, sondern derzeit nur zu 56% versteuert werden, denn hier wurde, ebenso wie bei der Absetzbarkeit der Beiträge, eine Staffelung vereinbart, die sich nach dem Zeitpunkt des Renteneintrittsalters orientiert.

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