Basisrente Einmalzahlung
Basisrente – Einmalzahlung
Die Rürup-Rente wird auch als Basisrente bezeichnet. Diese Rente ist eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge, die dem Versicherten eine lebenslange Rente verspricht. Dabei baut sich der Versicherte ein Vermögen auf, das vor staatlichem Zugriff geschützt ist und die geleisteten Rürup-Rente Beiträge können zum großen Teil steuerlich geltend gemacht werden. Die Rürup-Rente kann zusätzlich zur Riester-Rente abgeschlossen werden.
Bei dieser Basisrente hat der Versicherte die Wahl, ob er sein Vermögen mit monatlichen frei zu wählenden Beiträgen oder mit jährlichen Einmalzahlungen aufbauen möchte. Mit dieser Form der privaten Altersvorsorge, die auch hervorragend für Selbstständige geeignet ist, legt der Versicherte den Grundstein für seine Absicherung im Alter. Da die Sparbeiträge nicht auf das verwertbare Vermögen angerechnet werden, können sowohl Selbstständige, die in die Insolvenz gehen müssen, als auch Personen, die Arbeitslosengeld II beantragen müssen, davon ausgehen, dass dieses Vermögen nicht angegriffen werden muss und bei der Bemessung staatlicher Beihilfen auch nicht angerechnet wird.
Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil dieser Basisrente ist, dass die Beiträge immer an die finanzielle Situation des Versicherten angepasst werden können. Auch eine Beitragsfreistellung ist möglich, ebenso wie eine Nachzahlung fehlender Beiträge. Mit der Basisrente ergeben sich auch für Personen, die der Rente schon sehr nahe sind, entweder durch Einmahlzahlungen oder durch wenige sehr hohe einzuzahlende Beiträge ganz neue Möglichkeiten Kapital kurz vor dem Beginn der Rente steuerbegünstigt anzulegen.
Die Vorteile entstehen aus der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge und der zurzeit noch ziemlich niedrigen Besteuerung der Renten. So können beispielsweise Ablaufleistungen aus einer Lebensversicherung steuerlich begünstigt als Einmalzahlung in der Basisrente angelegt werden.
Für Selbstständige ist die Basisrente aus steuerlichen Gründen zu empfehlen, es ist die einzige Vorsorgemöglichkeit, die steuerlich begünstigt wird und auch noch Insolvenzschutz genießt. Bei Bedarf kann in den Vertrag zusätzlich die Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner aufgenommen werden. Die klassische Rürup-Rente sieht hingegen vor, dass diese Basisrente weder übertragbar, veräußerbar, beleihbar noch vererbbar ist. Sie ist ausschließlich als lebenslange Rente für den Versicherten gedacht und wird auch nicht mit Kapitalwahlrecht in einem Betrag ausgezahlt. Ein Bezug dieser Basisrente ist frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich.
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