Basisrente für Beamte – zusätzliche Rente zur Pension
Beamte sind ebenso wie Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse von einer Senkung des Rentenniveaus betroffen, denn auch die Pensionen sollen künftig gekürzt werden. Die Basisrente für Beamte soll somit auch für Beamte eine zusätzliche private Altersvorsorge ermöglichen.
Daher ist auch für Sie eine zusätzliche Altersvorsorge ratsam, am besten durch die Nutzung der Rürup-Rente. Diese bietet Beamten, ebenso wie allen anderen Anlegern, zahlreiche Vorteile. Der wohl größte Vorteil ist der Aufbau einer Vorsorge, die von den öffentlichen Haushalten in jedem Fall unabhängig ist und so einen beständigen Ertrag bietet.
Als weiteres können Beamte ebenso wie Selbstständige, Freiberufler oder Angestellte die Beiträge, die in die Rürup-Rente eingezahlt werden, als Sonderausgaben ansetzen und so Steuern sparen. Im Übrigen werden bei der Rürup-Rente nicht nur die Beiträge zu dieser Versicherung steuerlich gefördert, sondern auch die Beiträge zu einer etwaigen Zusatzversicherung, zum Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung.
So erhöht sich der Versicherungsschutz, die steuerlichen Vorteile können trotzdem erzielt werden. Um den steuerlichen Höchstbetrag, der bei Beamten abzugsfähig ist, zu berechnen, wird ein fiktiver Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnet. Dieser beträgt 19,9% der Beamtenbezüge. Abzugsfähig ist demnach also der Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Person abzüglich des errechneten fiktiven Rentenversicherungsbeitrages.
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Beim Rürup-Rente-Vergleich sollte man nicht nur die in Aussicht gestellte Rente als alleiniges Entscheidungskriterium in Erwägung ziehen. Viele weitere Kriterien, wie z. B. die Flexibilität müssen berücksichtigt werden.