Rüruprente für Freiberufler
Die Rüruprente ist zwar eines der bekanntesten Altersvorsorgeprodukte des neuen Schichtenmodells, sie ist allerdings nicht für jede Berufsgruppe geeignet. Eine Gruppe für die sich der Abschluss einer Rürup-Rente auf jeden Fall lohnt sind die Freiberufler. Warum ist das so?
Ein Freiberufler zahlt in der Regel keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, wird also im Alter auch keine staatliche Rente bekommen. Die gesamte Altersversorgung eines Freiberuflers ruht also auf der privaten Vorsorge. Bisher war es nun immer so, dass Beiträge zu Lebens- oder Rentenversicherungen von der Steuer abgesetzt werden konnten.
Heute ist es so, dass 1. nur noch Verträge die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden dieses Steuerprivileg genießen und 2. die Höhe von 2400 Euro für alle Verträge der Sonderausgaben zusammen nicht überschritten werden darf (hierzu zählen: Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Risikolebensversicherungen und eben Kapitallebens- oder Rentenversicherungen die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden.
Bei den meisten Freiberuflern sind diese 2400 Euro durch andere Verträge schon so weit ausgereizt dass für Renten- oder Lebensversicherungen kein Platz mehr bleibt. Hier stellt die Rürup-Rente eine echte Alternative dar:
Rürup-Rente Beiträge konnten in 2005 erstmalig 60% der gezahlten Beiträge abgesetzt werden (höchstens dürfen Ledige 20.000 Euro und Verheiratete 40.000 Euro zahlen). Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2% an bis 2025 die kompletten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Im Gegenzug zur Besteuerung der gesetzlichen Rente in der Ansparphase müssen die Renten aus einer Rürup-Rente versteuert werden, erstmalig in 2005 50%, bis 2020 jährlich um 2% und dann um 1% ansteigend. Ab 2040 wird dann die komplette Rente versteuert.
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