Rürup-Rente

Rürup-Rente – Überblick über die staatlich geförderte Rüruprente

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Rentenversicherung, die durch staatliche Förderung in Form von Steuervorteilen noch attraktiver wird. In dieser Weise können sich Versicherte eine private Zusatzrente aufbauen, da die staatliche Altersrente vor allem für junge Menschen wohl nicht mehr ausreichend sorgen kann. Die Rürup-Rente kann von jedem Bürger in Deutschland abgeschlossen werden. Voraussetzung ist lediglich die uneingeschränkte Steuerpflicht.

In erster Linie ist die Rürup-Rente allerdings für Selbstständige und Freiberufler interessant, denn die Rürup-Rente Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden und mindern so direkt die Steuerlast. Weiterhin eignet sich die Rürup-Rente für Menschen, die ein überdurchschnittliches Einkommen beziehen, denn auch hier wirkt sich die Steuerentlastung überdurchschnittlich aus.

Der maximal absetzbare Betrag liegt aktuell bei 20.000 Euro pro Person, Ehepaare können somit bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen.  Der Versicherte, der sich für eine Rürup-Rente entschieden hat, zahlt in diesen Vertrag monatliche Beiträge. Weiterhin ist es möglich, mehrere Sonderzahlungen über das Jahr verteilt in den Vertrag einzuzahlen.

Im Rentenalter, frühestens mit 60 Jahren, kann das Kapital dann verrentet werden. So kann eine lebenslange Altersrente bezahlt werden. Neben der Alterssicherung hat die Rürup-Rente noch den Vorteil, dass das hier eingezahlte Kapital zu 100% insolvenz- und Harz-IV geschützt ist.

Die Rürup-Rente hat jedoch auch Nachteile. So ist sie weder vererb- noch veräußerbar. Wer sich einmal für einen solchen Vertrag entschieden hat, ist an ihn gebunden. Weiterhin werden bei der Rürup-Rente im Falle des vorzeitigen Todes keine Leistungen an die Hinterbliebenen bezahlt. Dieser Nachteil kann jedoch durch Einschluss einer Hinterbliebenenversicherung behoben werden.

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