Rürup-Rente & Steuern – Die Besteuerung der Rürup-Rente Beiträge
Private Altersvorsorge wird immer wichtiger und muss inzwischen eigentlich von jedem Bürger ergänzend zu seiner gesetzlichen Rente bespart werden. Nur durch den Abschluss eines privaten Altersvorsorgevertrages lässt sich sicherstellen dass die jeweilige Person im Alter keine Einschränkungen des Lebensstandards zu befürchten hat. Die Rürup-Rente (auch: Basisrente) dient dem Aufbau einer Privaten Altersvorsorge speziell für Selbstständige und Freiberufler, da die Rürup-Rente Beiträge die zu zahlenden Steuern senkt.
Auf der Suche nach der richtigen Altersvorsorge treffen immer mehr Menschen auch auf die so genannte “Rürup-Rente”, einen Altersvorsorgevertrag der so genannten “ersten Schicht”. In dieser ersten Schicht befindet sich auch die gesetzliche Rentenversicherung – diese wird doch aber aktuell besteuert?! Muss also auch die Rürup-Rente Steuer bezahlt werden? Ja! Im Folgenden zeigen wir Ihnen wie die Besteuerung der Rüruprente funktioniert:
Rürup-Beiträge und Steuern in der Ansparphase
Während der Ansparphase sind die Rürup-Rente Beiträge, die in eine Rüruprente entrichtet werden, weitgehend von der Steuer befreit, können also im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von der Steuer abgesetzt werden. Dieses ist erstmalig in 2005 möglich gewesen – damals waren 60% der gezahlten Rürup-Rente Beiträge steuerlich absetzbar (höchstens 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten). Seit 2005 erhöht sich der Prozentsatz der Absetzbarkeit jährlich um 2% bis 2025 100% der gezahlten Rüruprente Beiträge absetzbar sein werden.
Die Rürup-Rente Steuern: Versteuerung der Rürup-Rente in der Rentenphase
Die steuerliche Befreiung in der Ansparphase führ im Umkehrschluss zu einer Besteuerung der Rüruprente in der Rentenphase. In 2005 ausgezahlte Renten sind erstmalig mit 50% steuerpflichtig, d.h. 50% der Rente werden besteuert, die andere Hälfte wird als Freibetrag festgeschrieben. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um 2% an, nach 2020 nur noch um 1% jährlich. Ab 2040 ist dann die volle Auszahlung steuerpflichtig.
Jeder potentielle Kunde einer Rürup-Rente muss sich individuell ausrechnen lassen wir hoch seine Gewinne sein werden wenn er die Steuerbefreiung in der Ansparphase und die Besteuerung der Rüruprente in der Rentenphase in ein Verhältnis setzt. Dann sieht man auch erst ob sich der Abschluss einer Rürup-Rente lohnt oder nicht.
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