Private Basisrente – Vorsorgen und Rürup-Rente Steuervorteile nutzen!

Die private Basisrente, die Rürup- Rentenversicherung, ist ein Altersvorsorgeinstrument neuen Typs. In erster Linie dient sie einer lebenslangen Rentenzahlung, wobei grundsätzlich kein Kapitalwahlrecht angeboten wird.

Rückwirkend für das Jahr 2006 wird laut Verabschiedung des Jahressteuergesetzes von 2007 die private Basisrente wesentlich besser steuerlich gefördert als es bisher der Fall war. Die geleisteten Rürup-Rente Beiträge bzw. die Basisrente Beiträge, können vom Versicherungsnehmer steuermindern berechnet und als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies kann dann unabhängig von anderen Vorsorgeaufwendungen gehandhabt werden.

Die private Basisrente darf in der Regel frühestens vom 60. Lebensjahr an fließen, wobei zu bedenken ist, dass der Rürup- Vertrag weder vererbt noch übertragen werden darf. Verstirbt der Versicherte noch während der Laufzeit, verfallen die bis dahin geleisteten Einzahlungen zugunsten der Versichertengemeinschaft.

Insbesondere wurde die private Basisrente für Selbständige und Freiberufler konzipiert, da diese Berufsstände meist nicht von einer gesetzlichen Rentenversicherung profitieren können, oder auch keine berufsständige Versorgung vereinbart haben. Für diesen Personenkreis bedeutet die Rürup- Rentenversicherung in der Regel die einzige Chance, mit Steuergeschenken vom Fiskus eine finanzielle Vorsorge für das Alter betreiben zu können.

Jedoch kann jeder in den Genuss eines Rürup- Rentenversicherungsvertrages gelangen und steht somit allen offen. Selbst Besserverdienende und Arbeitnehmer, die sich kurz vor der Verrentung befinden, können noch schnell “aufspringen” und sich durch einmalige Einzahlungen eine steuerbegünstigte und lebenslange Rentenzahlung sichern.

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