Nachteile – Basisrente und die Nachteile der Basisrente im Überblick
Die Basisrente bietet als zusätzliche Altersvorsorgeform zahlreiche Vorteile, allerdings gibt es auch einige Nachteile, die Anleger vor dem Abschluss eines solchen Basisrenten Vertrages bedenken sollten. In erster Linie sind diese Verträge weder beleihbar noch veräußerbar oder vererbbar. Anders als konventionelle Lebens- oder Rentenversicherungen können sie so nicht als Kreditsicherung oder ähnliches herangezogen werden.
Ein weiterer Nachteil ist der Verlust des gesparten Vermögens im Falle des Todes. Bei diesem Ereignis erhalten die Hinterbliebenen, also Ehepartner und Kinder, keine Leistungen aus der Basisrente, das Geld wird an die Versicherungsgemeinschaft übertragen. Auch wenn der Versicherte nach dem Rentenbeginn verstirbt, werden keine Zahlungen an die Hinterbliebenen geleistet. Dieser Nachteil kann jedoch ausgeglichen werden, und zwar durch den Abschluss einer separaten Hinterbliebenenabsicherung, die heute von den meisten Gesellschaften angeboten wird.
Als weiterer Nachteil der Basisrente ist die derzeit noch gestaffelte Geltendmachung der Beiträge zu nennen, denn aktuell sind gerade einmal 66% der Beiträge absetzbar, erst 2025 hat sich dieser Nachteil ausgeglichen. Durch die nachgelagerte Besteuerung müssen zudem die Renten im Alter versteuert werden. Die Höhe dieser Versteuerung ist abhängig vom Zeitpunkt, zu dem das erste Mal Rente beantragt wird. Im Vergleich zu anderen Versicherungen haben Anleger bei der Basisrente auch kein Kapitalwahlrecht, denn die Auszahlung der Gelder ist, außer einem Betrag von 30%, nur als Rente möglich.
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