Die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente als Private Altersvorsorge nutzen und Vorteile genießen

Die so genannte Basisrente Rürup-Rente ist die private Altersvorsorge für Freiberufler und Selbständige, die von den Vorteilen der Riesterrente nicht profitieren können. Hier wird also eine wichtige Versorgungslücke durch ein weiteres interessantes, vom Staat gefördertes, Vorsorgeangebot geschlossen. Im Drei-Schichten-Modell der Rürup-Kommission bildet die Basisrente Rürup-Rente einen wichtigen Baustein zur sinnvollen Altersvorsorge.

Rürup-Rente – Steuer und Steuervorteile nutzen

Interessant ist die Rüruprente insbesondere wegen der steuerlichen Förderung durch den Staat. Ab 2008 können 66% der der eingezahlten Rürup-Rente Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Daraus resultiert ein absetzbarer Höchstbetrag von 13.200 € in 2008. Maximal dürfen 20.000€ an Beiträgen zur privaten Altersvorsorge von den Steuern abgesetzt werden. Pro Jahr erhöht sich der oben genannte Prozentsatz um zwei Prozentpunkte, bis die Beiträge, im Jahr 2025, zu 100% absetzbar sind.

Folgende Eckpunkte zur Basisrente Rüruprente müssen allerdings beachtet werden. Der Vorsorgevertrag muss auf die steuerpflichtige Person bezogen sein. Die Ansprüche aus der privaten Altersvorsorge dürfen laut Bestimmungen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar und weder veräußerbar noch kapitalisierbar sein. Nach den aktuellen Regelungen ist eine Auszahlung als lebenslange Leibrente erst ab dem vollendeten 62 Lebensjahr möglich.

Wie bei der Riesterrente gilt auch bei der Rüruprente das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die ausgezahlten Rentenbeträge in voller Höhe bis zum Rentenfreibetrag versteuert werden müssen. Wie hoch der jeweilige Steuerfreibetrag ausfällt, hängt von der wirtschaftlichen Situation des Rentners ab.

Die Basisrente Rüruprente ist gerade wegen der flexiblen Beitragsgestaltung und der guten steuerlichen Förderung der Rürup-Rente für alle Selbständigen eine sinnvolle Ergänzung beziehungsweise Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung.

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