Besteuerung der Rürup-Rente im Überblick

Die Besteuerung der Rürup-Rente wird in zwei Bereiche unterschieden, und zwar die Ansparphase und die Auszahlungsphase. Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Rüruprente und die eingezahlten Rürup-Rente Beiträge in der Ansparphase nicht besteuert werden. In der Auszahlphase wird dann die Rüruprente voll nach dem persönlichen Steuersatz besteuert.

In der Ansparphase findet generell keine Besteuerung der Rürup-Rente statt. Vielmehr hat der Versicherte in dieser Phase die Möglichkeit, die Rürup-Rente Beiträge zur Versicherung als Rürup-Rente Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenssteuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Die Sonderausgaben mindern so das Einkommen, die Steuerlast sinkt.

Die Rürup-Rente Höchstbeträge, die steuerlich geltend gemacht werden können liegen bei 20.000 Euro pro Person und Kalenderjahr. Verheiratete Versicherte können somit 40.000 Euro ansetzen. Aktuell sind jedoch noch nicht 100% der Beiträge absetzbar. Dieser Betrag steigt vielmehr von Jahr zu Jahr. 2005, als die Rürup-Rente eingeführt wurde, konnten nur 60% der Beiträge geltend gemacht werden. Pro Jahr erhöht sich dieser Prozentsatz nun um 2%, bis 2025 dann 100% erreicht sind.

Die Besteuerung der Rürup-Rente in der Auszahlungsphase richtet sich nach dem Einkommenssteuergesetz. Demnach sind alle Rentenzahlungen ebenso wie eventuell erzielte Mieteinnahmen in voller Höhe einkommenssteuerpflichtig.

Bei der Besteuerung der Rürup-Rente wird derzeit jedoch noch nicht die komplette Rentenzahlung zur Berechnung der Steuer herangezogen. Aktuell liegt der steuerpflichtige Prozentsatz bei nur 54% und steigt bis 2020 jedes Jahr um 2%. Ab diesem Jahr steigt der Anteil für die Besteuerung der Rürup-Rente dann nur noch um 1% pro Jahr. Erst 2040 wird dann 100% der Rentenzahlung steuerpflichtig sein.

Der große Vorteil bei der Besteuerung der Rürup-Rente ist die nachgelagerte Besteuerung. Während des Erwerbslebens, wenn der Versicherte aufgrund der Progression einem hohen Steuersatz unterliegt, fallen keine Steuern an. Erst im Rentenalter bei einem sinkenden Steuersatz werden diese berechnet.

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