Basisrente – Steuervorteile der Basisrente nutzen
Seit der Steuerreform 2005 sind die steuerlichen Abzugsfähigkeiten verschiedener Altersvorsorgeverträge grundsätzlich verändert worden. War es vor 2005 stets möglich, Kapitallebens- oder Rentenversicherungen steuerlich geltend zu machen, ist es dies nach neuem Recht sehr stark eingeschränkt worden.
Im Zuge der Reformen wurde aber auch eine neue Möglichkeit geschaffen, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben – die so genannte Basisrente. Die Beiträge zur Basisrente fallen nämlich, ebenso wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, in die so genannten “Altersvorsorgeaufwendungen” und können daher steuerlich geltend gemacht werden.
Basisrente Steuervorteile auf einen Blick – Steuer und steuerliche Absetzbarkeit der Basisrente Beiträge
Die steuerliche Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen ist allerdings nicht jedes Jahr gleich hoch, sie ist bis 2025 gestaffelt. Trotzdem weisen die Basisrente Steuervorteile weitere Vorzüge auf. Im Jahr 2005, dem Jahr der Einführung dieses neuen Systems, waren 60%, maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 für Verheiratete steuerlich abzugsfähig. Jedes Jahr kommen 2% hinzu, in 2006 waren es also 62%, in 2007 64%, usw. Im Jahre 2025 werden dann sämtliche Beiträge im Altersvorsorgebereich steuerlich abzugsfähig sein (Höchstgrenzen bleiben allerdings unverändert bei 20.000/40.000 Euro).
Basisrente für Selbstständige – Zusatzversicherungen zur Basisrente nutzen und abschließen
Sehr interessant, gerade für Selbständige und Freiberufler, ist die Tatsache, dass auch Zusatzversicherungen, die in den Basisrentenvertrag eingeschlossen wurden, steuerlich abzugsfähig sind. So kann bspw. eine private Berufsunfähigkeitsrente oder eine Todesfallzusatzversicherung im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen steuermindernd abgesetzt werden – der Beitragsanteil, der von dem Gesamtbeitrag auf die Zusatzversicherung entfällt, darf allerdings 50% nicht überschreiten.
Im Gegenzug zur steuerlichen Absetzbarkeit in der Einzahlungsphase, sind die Erträge aus einem Basisrentenvertrag uneingeschränkt steuerpflichtig. 2005 wurden 50% der Rente steuerlich berücksichtigt – bis 2020 steigt dieser Satz jährlich um 2%, ab 2020 dann nur noch um 1% an. Im Jahre 2040 werden dann die vollen Renten aus Basisrentenverträgen der Steuerpflicht unterliegen.
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