Die Basisrente – Sonderausgaben. Basisrente Beiträge steuerlich absetzen
Für viele Menschen, insbesondere für Selbständige und Freiberufler, aber auch für Arbeitnehmer mit besonders hohem Einkommen, hat sich die Basisrente inzwischen zu einer der attraktivsten Formen der privaten Altersvorsorge entwickelt. Die Basisrente Sonderausgaben können hierbei steuermindernd angesetzt werden.
Die Gründe für diese hohe Attraktivität der Basisrente finden sich vor allem in den enormen Steuervorteilen. Während nämlich Beiträge zu herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen nur noch sehr eingeschränkt steuerlich abzugsfähig sind, können Basisrente Beiträge zu einer Basisrente in großem Maßstab steuermindernd abgezogen werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Beiträge zur “ersten Schicht” der Altersvorsorge (gesetzliche Rente und ihr gleichgestellt Verträge, wie z.B. die Basisrente) bis zu 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten steuerlich geltend zu machen. Bis 2025 ist die Abzugsfähigkeit allerdings gestaffelt.
2005 war es möglich, 60% der Beiträge, maximal 20.000/40.000 Euro steuerlich geltend zu machen. Seit diesem Zeitpunkt steigt die Abzugsfähigkeit jedes Jahr um 2% an. Im Jahre 2025 werden dann die kompletten Beiträge in einen Basisrentenvertrag steuerlich geltend gemacht werden können. Sehr interessant, gerade für Selbständige und Freiberufler, ist auch die Option, Zusatzversicherung in den Basisrentenvertrag zu integrieren. Während nämlich eine privat Berufsunfähigkeitsrente oder auch eine Risikolebensversicherung nur noch in sehr geringem Maße in den Werbungskosten berücksichtigt werden kann, sind Zusatzversicherungen innerhalb einer Basisrente auch als Sonderausgaben abzugsfähig.
Die Höhe des Beitragsteils, der auf die Zusatzversicherung entfällt, darf 50% der gesamten Beitragssumme allerdings zu keinem Zeitpunkt überschreiten. Tut er es doch, so wird die Zusatzversicherung aus dem Vertrag herausgerechnet und ist nur noch, ebenso wie auch die eigenständigen Verträge dieser Sparten, in den engen Grenzen der Werbungskosten abzugsfähig.
Rürup-Basisrente – Steuern und steuerliche Vorteile (Steuervorteile der Basisrente) nutzen
Im Gegenzug zu dieser steuerlichen Veränderung, wurde allerdings die so genannte Rürup Basisrente eingeführt. Die Basisrente Beiträge zu einer solchen Rürup Basisrente sind bis zu sehr hohen Grenzen steuerlich absetzbar. Die Absetzbarkeit wird dabei folgendermaßen gestaffelt: In 2005 durften maximal 60% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.
Jedes Jahr steigt diese Absetzbarkeit um 2%, bis 2025 dann die vollen Basisrente Beiträge geltend gemacht werden können. Die Höchstgrenze der anrechenbaren Beiträge beträgt dabei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Im Gegenzug zur Steuerfreiheit in der Ansparphase sind die Renten aus einer Rürup Basisrente dann steuerpflichtig – in 2005 unterlagen 50% der Rente der Steuerpflicht. Bis 2020 steigt dieser Satz um 2% jährlich, ab 2020 dann um 1% jährlich an.
Ab 2040 wird dann die volle Rente aus einer Rürup Basisrente der Steuerpflicht unterliegen. Der steuerpflichtige Anteil wird dabei stets im Jahr des Rentenbeginns für die Folgejahre festgeschrieben.
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Beim Rürup-Rente-Vergleich sollte nicht nur die in Aussicht gestellte Rente als Entscheidungskriterium gewählt werden. Viele weitere Kriterien, wie z. B. die Flexibilität sollten Berücksichtigung finden.