Basisrente – Gesetz und gesetzliche Grundlagen der Basisrenten

Die Basisrente ist eine subventionierte Altersvorsorge, die von allen Menschen, die in Deutschland wohnen und ihr vollumfänglich steuerpflichtig sind, genutzt werden kann. Sie wurde im Zuge des Alterseinkünftegesetzes per Januar 2005 eingeführt und wird vor allem von Selbstständigen, Freiberuflern und Menschen mit hohem Jahreseinkommen genutzt. Doch nicht jeder Vertrag kann für die Basisrente genutzt werden, denn diese müssen erst eine Zertifizierung durchlaufen.

So dürfen Verträge zur Basisrente im Gegensatz zu konventionellen Rentenversicherungen am Ende der Laufzeit (frühestens mit 60 Jahren) keine Kapitalauszahlung bieten. Nur bis zu 30% des Kapitals darf in einer Summe an den Anleger ausgezahlt werden, der Rest muss als lebenslange Rente zur Verfügung stehen. So soll verhindert werden, dass die Steuervorteile dieser Vorsorgeform verpuffen.

Basisrente – Gesetz und gesetzliche Grundlagen und weitere Voraussetzungen

Als weitere Voraussetzung darf die Basisrente weder beleihbar noch veräußerbar oder vererbbar sein. Sie darf also nur dem Inhaber selbst zur Verfügung stehen. Verstirbt der Vertragsinhaber jedoch vor Eintritt ins Rentenalter, sind alle bis dahin geleisteten Einzahlungen verloren. Gleiches gilt für den Todesfall nach Rentenbeginn, auch dann ist das noch nicht ausgezahlte Kapital verloren. Durch den Abschluss einer Hinterbliebenenversicherung kann dies jedoch ausgeglichen werden. Als weiteres genießen Verträge zur Basisrente einen Schutz bei Pfändung und Insolvenz, auch zur Berechnung von Hartz IV werden sie nicht herangezogen.

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