Basisrente Förderung: Test belegt Attraktivität besonders für Selbständige
Die Förderung der Basisrente bezieht sich in erster Linie auf die steuerlichen Vorteile. Staatliche Zulagen, wie diese etwa bei der Riester-Rente gezahlt werden, gibt es hier nicht. Die Basisrente ist daher für viele Selbständige eine Alternative. Die Basisrente Förderung wird durch den Sonderausgabenabzug begrenzt. Dies besagt, dass die Basisrente Beiträge, die in einen solchen Vertrag einbezahlt werden, als Sonderausgaben angesetzt werden können. Durch diesen Ansatz verringern sich das zu versteuernde Einkommen und somit gleichzeitig die Steuerlast.
Pro Person können bis zu 20.000 Euro als Basisrente Sonderausgaben angesetzt werden, Ehepaare können sogar den doppelten Betrag absetzen. Allerdings unterliegen die Rürup-Verträge einer nachgelagerten Besteuerung, wodurch die Rentenzahlungen im Alter versteuert werden. Doch ein Basisrente-Test belegt, dass sich die Rechnung trotzdem lohnt:
Um ältere Menschen, die das Rentenalter bald erreicht haben, nicht zu benachteiligen, wurden sowohl für die Besteuerung der Renten als auch für den Abzug der Sonderausgaben Staffelbeträge vereinbart. Aktuell können demnach 66% der Beiträge zur Basisrente steuermindernd geltend gemacht werden. Pro Jahr wird dieser Betrag um 2% angehoben, so dass im Jahr 2025 die kompletten 20.000 bzw. 40.000 Euro absetzbar sind. Höhere Beiträge, die in eine Basisrente eingezahlt werden, erhöhen zwar die spätere Rente, steuerlich werden diese aber nicht mehr gefördert.
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