Basisrente Einmalzahlung auch am Jahresende möglich
Die Einzahlungen zur Basisrente können vom Vertragsinhaber sehr flexibel gestaltet werden. Eine solche Flexibilität kommt vor allem Selbstständigen und Freiberuflern zugute, denn diese Personengruppe kann oft nicht mit monatlich festen Einkünften planen.
So ist es zum einen möglich, monatlich feste Raten zu vereinbaren, die dann vom Konto per Lastschriftverfahren eingezogen werden. Daneben können Anleger aber auch zusätzliche Zahlungen leisten. Diese zusätzlichen Zahlungen können sich zum Beispiel am Jahreseinkommen orientieren, um so die steuerliche Ersparnis zu beeinflussen.
Als weiteres sind aber auch Basisrente Einmalzahlungen, zum Beispiel am Jahresende möglich. Auch hier ist vielfach der Hintergrund, die steuerlichen Vorteile möglichst vollumfänglich nutzen zu können. Details können in diesem Fall mit einem Steuerberater besprochen werden. Anleger, die sich bei der Basisrente für die Basisrente Einmalzahlung entscheiden, können diese entweder per Überweisung oder ebenfalls per Lastschrift vereinbaren. Monatliche Zahlungen sind in diesem Fall natürlich nicht möglich. Die Höhe dieser Einmalzahlung kann bis zum Förderhöchstbetrag von 20.000 Euro für jede Person bzw. 40.000 Euro für Ehepaare betragen.
Vorsorgesparer sollten allerdings beachten, dass regelmäßige Zahlungen, zum Beispiel bei der fondsgebundenen Basisrente, vorteilhafter sein können, da hierdurch der Cost-Average-Effekt erzielt wird, es wird also ein durchschnittlicher Einkaufskurs ermittelt, wodurch Verluste verringert werden können.
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